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Sachsen

Mittelstandsförderung – B.III.2 – Projekte mit Modellcharakter

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Vorhaben planen, um die Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die helfen, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern oder in sonstiger Weise deren Leistungsfähigkeit signifikant zu stärken.

Die Förderung erhalten Sie vor allem für anwendungsorientierte Studien, die einer größeren Anzahl von KMU zugute kommen. Dazu zählt etwa die Überprüfung sächsischer Fachstrategien und Mittelstandsinitiativen auf ihre Umsetzbarkeit in künftige Förderbausteine.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und wird im Einzelfall festgelegt.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • Kammern,
  • Verbände,
  • sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter,
  • Hochschulen,
  • Standortgemeinschaften nach dem sächsischen BID-Gesetz (Gesetz zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels - und Dienstleistungszentren)
  • sowie Kommunen und Landkreise. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen sich selbst angemessen an den Projektausgaben beteiligen, normalerweise beträgt die Eigenbeteiligung 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)

[Vom 23. März 2020

zuletzt geändert am 5. Dezember 2023]

[…]

A. Allgemeiner Teil

I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen und beihilferechtliche Regelungen

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft stärken und die Standortbedingungen im Freistaat Sachsen für bestehende Unternehmen und für Existenzgründungen verbessern. Die Förderung soll dazu beitragen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Wachstum, bei der wirtschaftlichen Verwertung von Innovationen und bei der weiteren Internationalisierung und Digitalisierung zu unterstützen sowie die Anzahl von Existenzgründungen i …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.