Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
LandSachsenZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen
- Bundesland
- Sachsen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.sab.sachsen.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
Verkehr,
öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
touristische Infrastruktur,
Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung,
Klima- und Umweltschutz sowie
Naturschutz und Landschaftspflege.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine höhere Förderung erhalten.
Projektvorschläge der Kommunen durchlaufen eine mehrstufige Bewertung durch die zuständigen Landkreise, die Stadt Leipzig, die Landesdirektion Sachsen sowie das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Prozess wird durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) begleitet.
Projekte durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen in Beteiligung Sachsens werden über eine Projektliste pro Revier in die Auswahl aufgenommen.
Wenn Ihr Antrag als förderwürdig und förderfähig eingestuft wird, richten Sie ihn bitte vor Beginn Ihres Vorhabens im Rahmen des Online-Antragsverfahrens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden,
- Landkreise,
- andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen,
- andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen,
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- Forschungs- und Kultureinrichtungen und
- Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens. Sie führen das Projekt in Regionen des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers im Land Sachsen (Sächsische Braunkohlereviere) durch.
Ihr Projekt muss in den Fördergebieten einen Beitrag zur Strukturentwicklung leisten durch
- die Schaffung und den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur beziehungsweise Steigerung der Attraktivität der Wirtschaftsstandorte Für Ihr Projekt als kommunale Körperschaften mit Ausgaben von mehr als EUR 1 Million muss eine gemeindewirtschaftliche Stellungnahme vorliegen.
Sie müssen eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beifügen.
Bei Baumaßnahmen, bei denen die Förderung von Bund und Land EUR 1 Million (beziehungsweise EUR 1,5 Million bei Baumaßnahmen kommunaler Körperschaften) übersteigt, müssen Sie die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung hinzuziehen.
Sie führen das Vorhaben zusätzlich durch.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes sichern.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
Vom 4. Mai 2021
I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1. Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage von §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, und auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. April 2021 (SächsABl. S. 434) geändert worden sind …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/rl-invkg.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.sab.sachsen.desecondary · Fördergeber-Portal: SAB