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Sachsen

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE -Förderung

LandSachsenZuschuss

Kommunen und kommunale Unternehmen in Sachsen erhalten einen EFRE-Zuschuss für Stadtgrün und Lärmschutz; beim Radonschutz können auch gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften und KMU beantragen.

Was gefördert wird

  • Stadtgrün: Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Konzepte dazu
  • Lärmminderung, aktiv grün, aktiv nicht grün oder passiv, etwa Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster
  • Senkung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, etwa durch Abdichtung oder Lüftungsanlagen
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Stadtgrünmaßnahmen und -konzepte sowie nicht grüne und passive Lärmminderung erhalten 75 Prozent, aktive grüne Lärmminderung 80 Prozent. Beim Radonschutz sind es 75 Prozent, für KMU 65 Prozent, jeweils höchstens EUR 60.000.

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Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.