Sachsen
Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE -Förderung
LandSachsenZuschuss
Kommunen und kommunale Unternehmen in Sachsen erhalten einen EFRE-Zuschuss für Stadtgrün und Lärmschutz; beim Radonschutz können auch gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften und KMU beantragen.
Was gefördert wird
- Stadtgrün: Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Konzepte dazu
- Lärmminderung, aktiv grün, aktiv nicht grün oder passiv, etwa Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster
- Senkung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, etwa durch Abdichtung oder Lüftungsanlagen
Häufige Fragen
Stadtgrünmaßnahmen und -konzepte sowie nicht grüne und passive Lärmminderung erhalten 75 Prozent, aktive grüne Lärmminderung 80 Prozent. Beim Radonschutz sind es 75 Prozent, für KMU 65 Prozent, jeweils höchstens EUR 60.000.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.