Sachsen
Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung
LandSachsenZuschuss
Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften in Sachsen erhalten aus Landesmitteln einen Zuschuss für kleinere Stadtgrün- und Lärmschutzvorhaben.
Was gefördert wird
- Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen
- Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung
- aktiver und passiver Lärmschutz
- Konzepte zur Lärmminderung, etwa Verkehrsleit- oder Radverkehrskonzepte
Häufige Fragen
Beim Stadtgrün 80 Prozent für Kommunen und kommunale Unternehmen, 90 Prozent für gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften. Lärmminderung erhält bis zu 75 Prozent.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.