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Sachsen

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung

LandSachsenZuschuss

Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften in Sachsen erhalten aus Landesmitteln einen Zuschuss für kleinere Stadtgrün- und Lärmschutzvorhaben.

Was gefördert wird

  • Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen
  • Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung
  • aktiver und passiver Lärmschutz
  • Konzepte zur Lärmminderung, etwa Verkehrsleit- oder Radverkehrskonzepte
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Beim Stadtgrün 80 Prozent für Kommunen und kommunale Unternehmen, 90 Prozent für gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften. Lärmminderung erhält bis zu 75 Prozent.

Beleg: Volltext

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.