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Sachsen

Technologiegründerfonds Sachsen 3 (TGFS 3)

LandSachsenBeteiligung

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Beteiligung
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Gründerin und Gründer oder Inhaberin und Inhaber eines jungen Unternehmens in der Früh- oder Wachstumsphase Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen vom Technologiegründerfonds Sachsen erhalten.

Der Technologiegründerfonds Sachsen stellt wissensbasierten und technologieorientierten Gründerinnen und Gründern und jungen Unternehmen in der Früh- oder Wachstumsphase Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung.

Angeboten werden die Varianten TGFS III Basic und TGFS III:TGFS III Basic richtet sich an Unternehmen, deren Geschäftsmodell zunächst einen eher regionalen Fokus erwarten lässt.

TGFS III richtet sich an Unternehmen, deren Geschäftsmodell exponentielles Wachstum erwarten lässt.

Der Technologiegründerfonds ist eine Initiative des Freistaats Sachsen und wird unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

TGFS III Basic:Sie erhalten die Förderung normalerweise als offene Beteiligung von unter 50 Prozent der Geschäftsanteile des Unternehmens für einen Zeitraum von 5 bis 8 Jahren oder kurzfristigere Brückenfinanzierungen.

Abhängig von der Finanzierungssituation sind auch Kombinationen mit Mezzanine-Kapital möglich.

Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal EUR 500.000.

TGFS III:Sie erhalten die Förderung normalerweise als offene Beteiligung von unter 50 Prozent der Geschäftsanteile des Unternehmens für einen Zeitraum von 5 bis 8 Jahren oder kurzfristigere Brückenfinanzierungen. Abhängig von der Finanzierungssituation sind auch Kombinationen mit Mezzanine-Kapital möglich.

Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen EUR 500.000 und EUR 5 Millionen je Unternehmen.

Die Kooperation mit anderen, besonders mit privaten Risikokapitalfonds, wird angestrebt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Technologiegründerfonds Sachsen Management GmbH & Co. KG.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind junge innovative Unternehmen gemäß KMU -Definition der Europäischen Union, vor allem kleine, technologieorientierte Gründerinnen und Gründer und wissensbasierte Dienstleisterinnen und Dienstleister mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen Businessplan vorlegen, aus dem die Zukunftsfähigkeit Ihres Vorhabens hervorgeht. Über die Vergabe von Beteiligungen entscheidet abschließend das Fondsmanagement auf Basis eines positiven Votums eines Investitionsausschusses.
  • Mit Ihrem Unternehmen werden Beteiligungen insbesondere dann eingegangen, wenn Sie innovative und technologieorientierte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen entwickeln oder anbieten. Dabei orientieren sich die Zielbranchen an den bestehenden sächsischen Wirtschafts- und Forschungsstrukturen, deren Stärken konsequent ausgebaut und kommerzialisiert werden sollen sowie an den in der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen verankerten Zukunftsfeldern Digitales, Energie, Mobilität, Gesundheit, Umwelt und Rohstoffe.
  • Ihr Unternehmen darf zu Beginn der Risikofinanzierung nicht börsennotiert sein und muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
  • Es ist noch auf keinem Markt tätig und/oder
  • es ist seit dem 1. kommerziellen Verkauf noch keine 7 Jahre gewerblich tätig (Anschlussinvestitionen nach diesem Zeitraum sind grundsätzlich möglich, sofern sie im ursprünglichen Geschäftsplan bereits vorgesehen waren).
  • Darüber hinaus müssen sich private Investorinnen und Investoren an der Risikofinanzierung beteiligen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Beteiligungsgrundsätze des „Technologiegründerfonds Sachsen 3“ (TGFS 3)

Vom 5. Januar 2023.

1. Zweck

Der TGFS 3 richtet sich an wissensbasierte, technologieorientierte Unternehmensgründer und Unternehmen mit Wachstumspotenzial. Der TGFS 3 stellt diesen Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung. Die Mittel werden subsidiär eingesetzt und sollen grundsätzlich zur Erschließung weiterer Finanzierungsquellen beitragen.

Die Beteiligungen werden auf der Grundlage der Gesellschaftsverträge über die Gründung der TGFS 3-Fonds (Technologiegründerfonds Sachsen III Basic GmbH & Co. KG, nachfolgend „TGFS III Basic und Technologiegründerfonds Sachsen III GmbH & Co. KG, nachfolgend „TGFS III“) sowie der hier aufgeführten Beteiligun …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.