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Sachsen

Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk

LandSachsenZuschuss

Die sächsischen Handwerkskammern erhalten einen Zuschuss für überbetriebliche Lehrgänge von Auszubildenden im Handwerk und für deren auswärtige Unterbringung; Betriebe beantragen nicht selbst.

Was gefördert wird

  • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr)
  • Lehrgänge in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr)
  • Ausgaben für eine notwendige auswärtige Unterbringung der Auszubildenden
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So läuft es ab

  1. 1Die Bildungsstätte reicht den Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer ein.
  2. 2Die Handwerkskammer sammelt die Anträge und leitet sie an die SAB weiter.
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Häufige Fragen

In der Stufenausbildung Bau gibt es je Teilnehmer und Woche EUR 100,00 in der Grundstufe und EUR 50,00 in der Fachstufe.

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Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.