Sachsen
Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk
LandSachsenZuschuss
Die sächsischen Handwerkskammern erhalten einen Zuschuss für überbetriebliche Lehrgänge von Auszubildenden im Handwerk und für deren auswärtige Unterbringung; Betriebe beantragen nicht selbst.
Was gefördert wird
- Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr)
- Lehrgänge in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr)
- Ausgaben für eine notwendige auswärtige Unterbringung der Auszubildenden
So läuft es ab
- 1Die Bildungsstätte reicht den Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer ein.
- 2Die Handwerkskammer sammelt die Anträge und leitet sie an die SAB weiter.
Häufige Fragen
In der Stufenausbildung Bau gibt es je Teilnehmer und Woche EUR 100,00 in der Grundstufe und EUR 50,00 in der Fachstufe.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.