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Sachsen

Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung

LandSachsenDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Unternehmen eine Krise überstanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Das Land Sachsen vergibt Darlehen an Unternehmen, die eine Krise erfolgreich überwunden haben.

Sie erhalten die Förderung für die Finanzierung der folgenden Vorhaben:Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen sowie

projekt- oder auftragsbezogenen laufenden betrieblichen Ausgaben.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens richtet sich nach Ihren Erfordernissen und kann bis zu 80 Prozent des förderfähigen Finanzbedarfes betragen.

Die Höhe des Darlehens beläuft sich auf mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1 Million.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt maximal 4 Jahre bei maximal 1 Freijahr.

Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen gemäß § 248 Insolvenzordnung (InsO) bestätigten Insolvenzplan vorlegen, dessen Realisierung eine nachhaltige Existenzfestigung belegt und aus dem hervorgeht, dass die Umstrukturierung des Unternehmens bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens beendet ist, sowie den Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 258 InsO.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Überwindung einer Krisensituation

Vom 1. November 2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Die Vielzahl geförderter Unternehmensgründungen hat in den zurückliegenden Jahren Arbeitsplätze geschaffen und die Ansiedlung von Betrieben unterstützt. Das hat zu einer positiven Entwicklung der wirtschaftlichen Struktur des Landes Sachsen geführt.

Viele dieser geförderten Unternehmen mussten in den zurückliegenden Jahren auf sich ständig verändernde Marktbedingungen, Nachfrageverschiebungen und Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen reagieren.

Durch Konsolidierungs- und Sanierungsmaßnahmen gelang es vielen Unterneh …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.