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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021)

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Die Auswahl- und Fördergrundsätze sind der Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft in Schleswig-Holstein; gefördert wird erst über die einzelnen Förderrichtlinien, die darauf aufbauen.

Was gefördert wird

  • Forschungs- und Innovationskapazitäten
  • Digitalisierung für Bürger, Unternehmen, Forschung und Behörden
  • Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in KMU
  • Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft
  • Natur und grüne Infrastruktur
  • Kultur, Kulturerbe und nachhaltiger Tourismus
  • wirtschaftsnahe Infrastruktur in strukturschwächeren Regionen (GRW)
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Nein. Die Förderung läuft über eigenständige Programmrichtlinien. Dort steht auch, wer genau antragsberechtigt ist.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • welche Förderrichtlinien im Einzelnen dazugehören

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.