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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021)

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kommunalen Träger, gemeinnützige Organisation oder als gewerbliches Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) bei investiven und nichtinvestiven Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Landes.

Im EFRE-Programmteil werden Vorhaben in folgenden Schwerpunkten unterstützt:Entwicklung und Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten,

Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden,

Steigerung eines nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU durch produktive Investitionen,

Förderung von Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen

Förderung der erneuerbaren Energien und des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft,

Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur und der grünen Infrastruktur,

Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Kulturerbes, des nachhaltigen Tourismus in städtischen und nichtstädtischen Gebieten

Die GRW-Förderung fokussiert sich auf

Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft,

Schaffung und den Erhalt von Dauerarbeitsplätzen, insbesondere bei KMU,

Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den strukturschwächeren Regionen sowie

nichtinvestive Vorhaben von Unternehmen.

Die Auswahl- und Fördergrundsätze LPW 2021 dienen als Grundlage von eigenständigen Förderrichtlinien.

Sie bekommen die Förderung normalerweise als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

bei einer EFRE-Förderung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten,

bei einer GRW-Förderung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Weitere Einzelheiten zur Höhe der Förderquote bei einer Förderung aus dem EFRE können in den Förderrichtlinien geregelt werden.

Ihren Antrag können Sie je nach Vorhaben entweder zu bestimmten Stichtagen (Förderaufrufe) oder fortlaufend stellen.

Je nach Vorhaben ist für Sie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) oder die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zuständig.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Träger, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Der Kreis der Antragsberechtigten wird in den einzelnen Förderrichtlinien konkretisiert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage eigenständiger Programmrichtlinien.
  • Fördergebiet der EFRE -Förderung und der Förderung aus Landesmitteln ist ganz Schleswig-Holstein.
  • Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ werden nur in den ausgewiesenen C- und D-Fördergebieten des Landes vergeben.
  • Der Bewilligungszeitraum Ihres Vorhabens muss spätestens am 30.6.2029 enden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (AFG LPW 2021)

Gl.Nr. 6600.41

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

vom 14.10.2022 – VII 21

Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium werden nachstehende Grundsätze und Regelungen für die Auswahl und Förderung von Vorhaben im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021) erlassen:

[…]

1. Förderziele, Fördergrundsätze

1.1 Das LPW 2021 bildet den Rahmen für

a) die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),

b) die Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und

c) die Förderung mit Landesmitteln.

Das LPW 20 …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.