Schleswig-Holstein
Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
LandSchleswig-Holstein
Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten Schleswig-Holsteins erhalten mit der Ausgleichszulage einen jährlichen Zuschuss je Hektar für ihre Nachteile gegenüber anderen Lagen.
Häufige Fragen
Mindestens 3 Hektar der beihilfefähigen Fläche, genutzt als Grünland oder Ackerland. Sie bewirtschaften die Flächen selbst.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Liste der einzureichenden Unterlagen
- welche Gebiete als benachteiligt gelten
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.