Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere
LandSchleswig-Holstein
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Schleswig-Holstein
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Instrument
- k. A.
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sh.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.
Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?
Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei in Folge des Kormoranfraßes;
Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei in Folge des Kormoranfraßes;
Ertragsausfälle in Teichwirtschaften durch von geschützten Wildtieren verursachte Fraßschäden.
Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 EUR pro Jahr.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Verfahrensablauf**
- Bitte stimmen Sie vor dem Absenden Ihres Antrages die grundsätzliche Förderfähigkeit mit der Bewilligungsbehörde ab. Nehmen Sie daher am besten vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zum Thema Ausgleichszahlungen bei Prädatorenschäden und zur Antragstellung.
- Anschließend beantragen Sie die Ausgleichszahlung schriftlich oder online.
- Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Rechtsgrundlage
Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der Binnenfischerei, der Schleifischerei sowie in Teichwirtschaften
vom: 29.03.2023
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Amtsbl SH 2023, 929
Anträge können bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden.
Weblink zur Förderrichtlinie …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/billigkeitsleistungen-fischerei-schaeden.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sh.desecondary · Fördergeber-Portal: IB.SH