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Schleswig-Holstein

Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere

LandSchleswig-Holstein

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.

Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?

Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei in Folge des Kormoranfraßes;

Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei in Folge des Kormoranfraßes;

Ertragsausfälle in Teichwirtschaften durch von geschützten Wildtieren verursachte Fraßschäden.

Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 EUR pro Jahr.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

  • Bitte stimmen Sie vor dem Absenden Ihres Antrages die grundsätzliche Förderfähigkeit mit der Bewilligungsbehörde ab. Nehmen Sie daher am besten vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zum Thema Ausgleichszahlungen bei Prädatorenschäden und zur Antragstellung.
  • Anschließend beantragen Sie die Ausgleichszahlung schriftlich oder online.
  • Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der Binnenfischerei, der Schleifischerei sowie in Teichwirtschaften

vom: 29.03.2023

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Amtsbl SH 2023, 929

Anträge können bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie …

Noch nicht kuratiert

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0905PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.