Schleswig-Holstein
Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere
LandSchleswig-Holstein
Betriebe der Binnenfischerei, der Schleifischerei und der Teichwirtschaft in Schleswig-Holstein erhalten Ausgleichszahlungen, wenn Kormorane oder andere geschützte Tiere ihre Erträge schmälern.
Was gefördert wird
- Ertragsausfälle in der Binnenfischerei durch Kormoranfraß
- Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei durch Kormoranfraß
- Fraßschäden geschützter Wildtiere in Teichwirtschaften
So läuft es ab
- 1Förderfähigkeit vorab telefonisch oder per Mail mit der Bewilligungsbehörde klären.
- 2Ausgleichszahlung schriftlich oder online beantragen.
- 3Nach der Prüfung kommt ein schriftlicher Bescheid.
Häufige Fragen
Nach der fischereilich oder teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche, als pauschaler Schadenswert pro Hektar.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- Höhe des Schadenswerts je Hektar
- Liste der einzureichenden Unterlagen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.