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Schleswig-Holstein

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Klassik-Bürgschaft

LandSchleswig-HolsteinBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten und Avalen für folgende Vorhaben:Betriebsverlagerungen,

Betriebsmittelstärkungen,

Vorratsfinanzierungen,

Auftragsfinanzierungen,

Liquiditätsüberbrückungen,

Gewährleistungen,

Garantiegewährungen,

Existenzgründungen,

Geschäftsübernahmen,

tätige Teilhaberschaft,

Wachstumsinvestitionen,

Investitionen in Digitalisierung,

Nachhaltigkeitsinvestitionen.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • junge und bestehende gewerbliche Unternehmen,
  • Angehörige der Freien Berufe sowie
  • Existenzgründende aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die KMU -Kriterien der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.
  • Sie müssen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen oder es muss einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein darstellen.
  • Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit

Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1)

(Stand 1. Oktober 2023)

Allgemeine Regelungen

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestim …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.