Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Klassik-Bürgschaft
LandSchleswig-HolsteinBürgschaft
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Schleswig-Holstein
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Instrument
- Bürgschaft
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sh.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten und Avalen für folgende Vorhaben:Betriebsverlagerungen,
Betriebsmittelstärkungen,
Vorratsfinanzierungen,
Auftragsfinanzierungen,
Liquiditätsüberbrückungen,
Gewährleistungen,
Garantiegewährungen,
Existenzgründungen,
Geschäftsübernahmen,
tätige Teilhaberschaft,
Wachstumsinvestitionen,
Investitionen in Digitalisierung,
Nachhaltigkeitsinvestitionen.
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- junge und bestehende gewerbliche Unternehmen,
- Angehörige der Freien Berufe sowie
- Existenzgründende aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die KMU -Kriterien der EU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.
- Sie müssen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen oder es muss einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein darstellen.
- Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit
Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1)
(Stand 1. Oktober 2023)
Allgemeine Regelungen
1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft
(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestim …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/buergschaft-s-h-klassik.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sh.desecondary · Fördergeber-Portal: IB.SH