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Schleswig-Holstein

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Expressbürgschaft

LandSchleswig-HolsteinBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als junges oder bestehendes Unternehmen kurzfristig einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges oder bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft von Ihrem Kreditrisiko. Durch eine verbindliche Bürgschaftszusage innerhalb von 24 Stunden verbessern sich wesentlich Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten für folgende Vorhaben:Investitionen,

Betriebsmittel,

Bauvorhaben und Immobilienerwerb.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags ist auf EUR 250.000 begrenzt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind junge und bestehende gewerbliche Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die Kriterien der KMU -Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen mindestens einen endgültigen Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr (dessen Stichtag nicht länger als 24 Monate zurückliegt) vorweisen.
  • Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.
  • Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit

Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1)

(Stand 1. Oktober 2023)

Allgemeine Regelungen

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestim …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0906PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.