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Schleswig-Holstein

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – GründungsExpress-Bürgschaft

LandSchleswig-HolsteinBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als junges gewerbliches Unternehmen oder als Existenzgründerin und Existenzgründer kurzfristig einen Kredit brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Existenzgründerin und Existenzgründer von Ihrem Kreditrisiko. Durch eine verbindliche Bürgschaftszusage innerhalb von 5 Arbeitstagen verbessern sich wesentlich Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank. Innerhalb der ersten 2 Geschäftsjahre wird eine begleitende Beratung Ihres Unternehmens bezuschusst.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten für folgende Vorhaben:Gründung,

Übernahmen,

Investitionen,

Betriebsmittel,

Existenzerweiterung im Rahmen einer weiteren tätigen Beteiligung,

Avale,

Filialerrichtungen.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags ist auf bis zu EUR 300.000 begrenzt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Existenzgründende sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) aller Branchen gemäß KMU -Definition der EU .

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen darf nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sein.
  • Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.
  • Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit

Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1)

(Stand 1. Oktober 2023)

Allgemeine Regelungen

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestim …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.