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Schleswig-Holstein

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Massekredit-Bürgschaft

LandSchleswig-HolsteinBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie als Unternehmen insolvent sind und Sie keine ausreichenden Sicherheiten für einen Massekredit Ihrer Hausbank haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten. Volltext Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als Unternehmen von dem Ausfallrisiko des von Ihrer Hausbank eingeräumten Massekredits, den Sie zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebs im Rahmen des Insolvenzeröffnungs- oder laufenden Insolvenzverfahrens brauchen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise 50 Prozent des Masseskreditbetrags, jedoch maximal EUR 500.000. Der Antrag wird von Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein initiiert und gemeinsam mit der Hausbank und der Insolvenzverwaltung koordiniert.

Förderart:

Bürgschaft

Förderbereich:

Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Schleswig-Holstein

Förderberechtigte:

Unternehmen

Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Lorentzendamm 22

24103 Kiel

Tel: 0431 59380

Fax: 0431 5938160

info@bb-sh.de

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Weiterführende Links:

Massekredit-Bürgschaft

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind insolvenzbefangene Unternehmen aller Branchen, vertreten durch die (vorläufige) Insolvenzverwaltung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Die Möglichkeit einer übertragenden Sanierung Ihres Unternehmens muss positiv bewertet worden sein.

Die Insolvenzverwaltung muss eine Liquiditätsplanung vorlegen, die den Umfang und die Rückführbarkeit des Massekredits belegt.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1) (Stand 1. Oktober 2023) Allgemeine Regelungen 1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft (1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmunge …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.