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Schleswig-Holstein

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Premium-Bürgschaft

LandSchleswig-HolsteinBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie als junges oder bestehendes Unternehmen einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten. Volltext Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges oder bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit guter Bonität von Ihrem Kreditrisiko. Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten unter anderem für folgende Investitionsvorhaben:Maschinen, Anlagen und gewerbliche Immobilien, Betriebsmittel. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft 50 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags muss mindestens EUR 200.000 betragen und darf EUR 4 Millionen nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Förderart:

Bürgschaft

Förderbereich:

Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Schleswig-Holstein

Förderberechtigte:

Unternehmen

Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Lorentzendamm 22

24103 Kiel

Tel: 0431 59380

Fax: 0431 5938160

info@bb-sh.de

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Weiterführende Links:

Premium-Bürgschaft Online-Antrag

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind junge und bestehende Unternehmen (älter als 3 Jahre) aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die Kriterien der KMU -Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen für Ihr Unternehmen die KfW -Bonitätsklasse 1 bis 3 durch ein zeitnahes Rating nachweisen.

Ihr Vorhaben muss

betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein,

in Schleswig-Holstein durchgeführt werden oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein darstellen.

Die Bürgschaftsbank sichert keine Gründungen, Übernahmen und Sanierungskredite ab.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1) (Stand 1. Oktober 2023) Allgemeine Regelungen 1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft (1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmunge …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.