Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Premium-Bürgschaft
LandSchleswig-HolsteinBürgschaft
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Schleswig-Holstein
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Instrument
- Bürgschaft
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sh.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie als junges oder bestehendes Unternehmen einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten. Volltext Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges oder bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit guter Bonität von Ihrem Kreditrisiko. Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten unter anderem für folgende Investitionsvorhaben:Maschinen, Anlagen und gewerbliche Immobilien, Betriebsmittel. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft 50 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags muss mindestens EUR 200.000 betragen und darf EUR 4 Millionen nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.
Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 22
24103 Kiel
Tel: 0431 59380
Fax: 0431 5938160
info@bb-sh.de
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Weiterführende Links:
Premium-Bürgschaft Online-Antrag
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind junge und bestehende Unternehmen (älter als 3 Jahre) aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die Kriterien der KMU -Definition der EU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen für Ihr Unternehmen die KfW -Bonitätsklasse 1 bis 3 durch ein zeitnahes Rating nachweisen.
Ihr Vorhaben muss
betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein,
in Schleswig-Holstein durchgeführt werden oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein darstellen.
Die Bürgschaftsbank sichert keine Gründungen, Übernahmen und Sanierungskredite ab.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1) (Stand 1. Oktober 2023) Allgemeine Regelungen 1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft (1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmunge …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/buergschaft-sh-premium.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sh.desecondary · Fördergeber-Portal: IB.SH