Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein
LandSchleswig-HolsteinBürgschaft
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen. Volltext Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH entlastet Sie als Kommune, kommunalen Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen, Zweckverband, Genossenschaft oder privates Unternehmen in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko, wenn Sie in die Wärmeversorgung über regionale Wärmenetze verbunden mit dem Einsatz erneuerbarer Energien investieren und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen. Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:Neubau eines Wärmenetzes, Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes, Umbau eines bestehenden Wärmenetzes. Die Bürgschaft deckt 50 Prozent der Kreditsumme ab. Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH weitergeleitet.
Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpunkt:
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Treuhandabteilung
Lorentzendamm 22
24103 Kiel
Tel: 0431 59380
Fax: 0431 5938160
info@bb-sh.de
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Weiterführende Links:
Service & Downloads – Dokumente
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind die jeweiligen Finanzmittelgeber (Hausbanken oder andere Kreditinstitute).
Begünstigte sind
Kommunen und kommunale Eigenbetriebe,
Kommunalunternehmen,
Zweckverbände,
Genossenschaften und
private Unternehmen (zum Beispiel Stadtwerke).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie investieren in ein Wärmenetz, das bereits aktuell oder gemäß einem Transformationsplan perspektivisch aus erneuerbaren Energien, durch unvermeidbare Abwärme im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes oder einer Kombination hieraus gespeist wird. Dabei müssen Sie die Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein einhalten in Bezug auf den Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme.
Ihr geplantes Fernwärmesystem muss energieeffizient sein. Dies trifft zu, wenn es mindestens 50 Prozent erneuerbare Energien, 50 Prozent Abwärme, 75 Prozent KWK -Wärme oder 50 Prozent einer Kombination dieser Energien und dieser Wärme nutzt.
Der Standort des geförderten Wärmenetzes muss in Schleswig-Holstein liegen.
Sie müssen einen verbindlichen Businessplan, der die Grundlage der abschließenden Finanzierungsstrukturierung bildet, mit entsprechendem Finanzierungsangebot ( Term-sheet ) vorlegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen in Schwierigkeiten,
bereits begonnene Investitionsvorhaben,
bereits gewährte Finanzierungen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Richtlinie „Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein“ Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vom 25.03.2024 – V 204. 1. Rechtsgrundlagen (1) Diese Richtlinie findet Anwendung auf Bürgschaften und Garantien (nachfolgend auch Gewährleistungen genannt). (2) Grundsätzlich gelten die Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien), soweit nicht im Rahmen dieser Richtlinie Abweichendes geregelt wird. (3) Das Land Schleswig-Holstein übernimmt Gewährleistungen für Kredite und Beteiligungen (nachfolgend auch Finanzmittel genannt) gegenüber Kreditinstituten und Beteiligungsgesellschaften (nachfolgend als Finanzmittelgeber bezeichnet) nach Maßgabe dieser Richtlinie im Rahmen der Ermächti …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/buergschaftsprogramm-waermenetze-sh.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sh.desecondary · Fördergeber-Portal: IB.SH