← Alle Förderprogramme
Schleswig-Holstein

Projekte und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) bei der Entwicklung und Umsetzung von Projektideen, die einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein leisten und skalierbar und übertragbar beziehungsweise erweiterbar auf andere Branchen und Regionen sind.

Sie bekommen die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen:Verbesserung der Zusammenführung (Matching) von Arbeitsplatzangebot und -nachfrage,

Gewinnung von Fachkräften in sogenannten Mangelberufen,

Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland,

Stärkung der Fachkräfteentwicklung für eine klimaneutrale Wirtschaft,

regionale Fachkräfteprojekte,

Fachkräfte-Netzwerke für Branchen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 betragen (Bagatellgrenze).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und in einfacher Ausfertigung postalisch sowie als PDF-Datei an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • Gebietskörperschaften (Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden),
  • Berufskammern, Handwerkskammern, Innungen, Industrie- und Handelskammern,
  • Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Stiftungen, Institute, Verbände, rechtsfähige Vereine),
  • Einrichtungen der Wirtschaftsförderung sowie
  • staatliche Hochschulen und staatlich anerkannte private Hochschulen. Trägerkooperationen werden auch gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Entwicklung und Erprobung der geplanten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung nachweislich am Bedarf der Wirtschaft und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Fachkräfte ausrichten.
  • Sie müssen belegen, dass Sie mit Ihrer fachlichen und administrativen Kompetenz zur Durchführung des Projekts geeignet sind.
  • Im Falle von Trägerkooperationen ist eine rechtswirksame Kooperationsvereinbarung zusammen mit dem Antrag vorzulegen.
  • Die Laufzeit Ihres Projekts dauert mindestens 1 Jahr und höchstens 3 Jahre.
  • Sie müssen mindestens 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, von denen nur ein einzelnes Unternehmen profitiert.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie über die Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung

Gl.Nr. 6608.45

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 15.05.2023

Präambel

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs von Unternehmen ist derzeit die größte arbeitsmarktpolitische Herausforderung und ein Schwerpunkt der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Mit dieser Richtlinie sollen neue Wege zur Fachkräftesicherung beschritten werden. Gefördert werden Projekte, die einen signifikanten und auf andere Regionen oder Branchen übertragbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein leisten. Diese Förderung erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH).

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Ziel dieser Ri …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.