Schleswig-Holstein
Förderung der Aquakultur
LandSchleswig-HolsteinZuschuss
Schleswig-Holstein bezuschusst aus dem EMFAF Investitionen, Beratung und Forschungsvorhaben in der Aquakultur, für bestehende und neue Betriebe sowie für Forschungs- und öffentliche Einrichtungen.
Was gefördert wird
- produktive Investitionen, etwa für mehr Kapazität, Qualität oder neue Arten
- Wissensdienstleistungen und fachliche Beratung
- Anlagen für Arbeitssicherheit, Ressourceneffizienz, Klimaanpassung und Tierwohl
- Umstellung extensiver Karpfenteichwirtschaften auf ökologische Produktion
- Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer sowie Direktvermarktung eigener Erzeugnisse
Häufige Fragen
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre, bei Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Fördersätze je Maßnahme
- Antragsfristen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.