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Schleswig-Holstein

Gründungsstipendium SH

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder Studierende oder Studierender einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung ein Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie durch ein Stipendium, wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder als Mitarbeiterin und Mitarbeiter aus einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung ein innovatives Geschäftsmodell entwickelt haben und ein Unternehmen gründen wollen (Pre-Seed-Phase).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt, wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Berufsausbildung bereits beendet haben, EUR 1.750,00 pro Monat. Noch studierende Mitglieder des Gründungsteams erhalten EUR 800,00 pro Monat. Sie können die Förderung für 8 Monate, im Einzelfall für bis zu 12 Monate erhalten.

Zusätzlich können Sie erhalten:bis zu EUR 200,00 für Handelsregister-, Notar- und Gerichtskosten,

bis zu EUR 200,00 für eine individuelle steuerliche Beratung und

bis zu EUR 7.500 als Sachkosten oder Investitionsmittelzuschuss in Ausnahmefällen (Prototypenbau, spezielle Beratungsleistungen).

Außerdem wird Ihnen unentgeltlich ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und Sie können Betreuungs- und Coaching-Angebote wahrnehmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die als Einzelpersonen oder als Gründungsteam mit bis zu 3 Personen ein Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen wollen und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Studierende und Personen mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung können als Mitglied eines Gründungsteams gefördert werden, wenn mindestens eine weitere Person als Absolventin und Absolvent gefördert wird.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sollten Ihr Unternehmen im Laufe des Stipendiums gründen und bis zum Ende des Stipendiums eine Machbarkeitsstudie beziehungsweise einen Businessplan erstellen.
  • Ihre Geschäftsidee muss überzeugend und technologie- oder wissensorientiert oder nachhaltig sein und andauernde wirtschaftliche Erfolge erwarten lassen.
  • Wenn Sie zu zweit oder zu dritt gründen, muss eine strukturierte Aufgabenverteilung im Antrag erkennbar sein.
  • Pro Gründungsteam kann nur eine Person mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung gefördert werden. Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits die Gründung vollzogen oder nennenswerte Umsätze (regulär operative Geschäftstätigkeit) generiert haben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Handlungsleitfaden für die Durchführung des Gründungsstipendiums Schleswig-Holstein – Neufassung –

(gemäß Beschlussfassung der Auswahlkommission vom 07. Dezember 2021;

gültig ab 1. Januar 2022, zuletzt aktualisiert am 12. März 2024)

1. Zweck und Rechtsgrundlage der Maßnahme

1.1. Mit dem „Gründungsstipendium Schleswig-Holstein“ verfolgt die Landesregierung das Ziel, aus Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen Unternehmensgründungen zu forcieren. Damit soll der Technologie- und Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft finanziell unterstützt werden.

1.2. Zudem sollen sich geeignete Gründungsvorhaben mit dieser Maßnahme soweit entwickeln können, dass eine Unternehmensfinanzierung durch den Innovationsfonds, Business Angels und/oder andere Formen der Frühphase …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.