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Schleswig-Holstein

HWT Energie und Klimaschutz

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie sich als Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Fragestellungen zum Klimaschutz im Rahmen einer Kooperation mit Unternehmen befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis.

Sie erhalten die Förderung für Projekte an schleswig-holsteinischen Hochschulen, die sich mit Fragestellungen des Fachgebietes Energie und Klimaschutz befassen und in Kooperation mit Unternehmen aus Schleswig-Holstein durchgeführt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent Ihrer Sach- und Personalausgaben. Als kleines Unternehmen erhalten Sie bis zu 90 Prozent, als junges Unternehmen, dessen Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, in einer Kooperation bis zu 95 Prozent.

Für projektspezifische Investitionen in Geräte, die über EUR 10.000 kosten, können Sie bis zu 100 Prozent erhalten.

Ihre Gesamtförderung ist bis zu einem Höchstbetrag von EUR 175.000 möglich.

Richten Sie Ihren Antrag bitte normalerweise zu einem Stichtag im Jahr, der im Internet bekanntgegeben wird, an die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie sonstige mit selbstständiger Forschung betraute Hochschulmitglieder der Hochschulen des Landes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Hochschule und Unternehmen müssen Sie die Projekte gemeinsam durchführen.
  • Sie können mit allen unternehmerisch tätigen Gesellschaften oder Personen, ebenso mit Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Verbänden, Institutionen oder Kommunen kooperieren.
  • Sie müssen mit Ihrem Projekt für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevante Fragestellungen bearbeiten.
  • Als Kooperationspartner müssen Sie Ihren Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben.
  • Die Laufzeit Ihres Projekts muss normalerweise 24 Monate betragen.
  • Sie erhalten keine Firmenförderung sowie keine Förderung für Produktentwicklung oder Auftragsforschung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

EKSH-Förderprogramm „HWT Energie und Klimaschutz“ für die Hochschulen in Schleswig-Holstein

[vom 4. Dezember 2023]

1 Ziele

Die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) legt für das Fachgebiet Energie und Klimaschutz ein Förderprogramm für angewandte Forschung und Entwicklung und zur Unterstützung des Wissenstransfers aus den Hochschulen des Landes auf („HWT Energie und Klimaschutz“). Aus diesem Programm können Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis (Pilotprojekte) gefördert werden. Die Projekte sollen möglichst in Kooperation mit Unternehmen (zu Kooperationspartnern siehe unten) durchgeführt werden, die sich an den Kosten des Projekts in angemessenem Umfang beteiligen s …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.