Innovationsfonds SH
LandSchleswig-HolsteinBeteiligung
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Schleswig-Holstein
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Instrument
- Beteiligung
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sh.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie ein innovatives Unternehmen gegründet haben oder die Gründung eines solchen Unternehmens planen oder Innovationen in Ihrem Betrieb umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem Innovationsfonds SH bekommen.
Der Innovationsfonds SH unterstützt Sie als Start-up, junges und/oder innovatives kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), Existenzgründerin und Existenzgründer, Handwerksbetrieb oder Unternehmensnachfolgerin und -nachfolger während der Seed-Phase, Start-up-Phase oder Wachstumsphase mit Beteiligungskapital bei Vorhaben im Bereich Innovationen, um Ihre Eigenkapitalbasis zu stärken.
Der Innovationsfonds SH finanziert
Ausgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und aus forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Unternehmen,
Existenzgründungen,
innovative Start-ups,
innovative Wachstumsfinanzierungen,
nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen und Prozessinnovationen,
Unternehmensnachfolgen/-übernahmen,
wirtschaftliche Stabilisierungen von innovativen etablierten Unternehmen.
Sie bekommen die Förderung als stille oder offene Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt für
Unternehmen in der Seed-Phase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 200.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 500.000 erhöht werden,
Unternehmen in der Start-up-Phase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 500.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 750.000 erhöht werden,
etablierte Unternehmen und Start-ups in der Wachstumsphase bei der Erstfinanzierung mindestens EUR 50.000, jedoch höchstens EUR 750.000, und kann in begründeten Ausnahmefällen oder durch Folgefinanzierung auf bis zu EUR 1 Million erhöht werden.
Bei der (Erst-)Finanzierung von Unternehmen in der Seed- und in der Start-up-Phase ist ein angemessener Einsatz von Gesellschaftermitteln in Höhe von mindestens EUR 25.000 verpflichtend.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) oder bei geplanter Ausgründung an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner wird empfohlen.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) im Sinne der KMU -Definition der EU mit Geschäftssitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben erfüllt die Anforderungen der Nachhaltigkeitsleitlinie der Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ). Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Grundsätze für die Übernahme von Beteiligungen im Rahmen des „Innovationsfonds SH“
[Vom 16. Juni 2023]
[…]
1. Präambel
Die Europäische Kommission (EU-KOM) setzt für den Einsatz ihrer Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021 bis 2027 für Deutschland den Fokus u.a. beim Politischen Ziel 1 (PZ 1) „Ein intelligenteres Europa – innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel“. Innerhalb des PZ 1 unterstützt die EU-KOM das spezifische Ziel 1.3 „Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen“ im Hinblick auf Innovationen gemäß dem Oslo-Handbuch der OECD.
Das Land Schleswig-Holstein hat als sogenanntes innovatives Finanzinstrument den Innovationsfonds SH als …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/innovationsfonds.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sh.desecondary · Fördergeber-Portal: IB.SH