Schleswig-Holstein
Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
LandSchleswig-HolsteinZuschuss
Fischereiunternehmen und Fischereigenossenschaften in Schleswig-Holstein erhalten einen Zuschuss aus EMFAF-Mitteln für Investitionen in Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei.
Was gefördert wird
- Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs
- Diversifizierung mit fischereinahen Zusatztätigkeiten
- Verarbeitung an Bord, Schutz der Fänge vor Säugetieren und Vögeln, bessere Fangqualität
- Hygiene, Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen an Bord und im Hafen
- selektive Fanggeräte und nachhaltige Fangtechniken
- Energieeffizienz, Austausch oder Modernisierung von Motoren
- Systeme für die Fischereikontrolle
- Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen
Häufige Fragen
Fahrzeuge, die in einem schleswig-holsteinischen Hafen registriert sind, in den beiden Kalenderjahren vor dem Antrag an mindestens 60 Tagen auf See gefischt haben und während der Zweckbindung zum vollen Zeitwert versichert sind.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Förderquoten und Bagatellgrenzen je Maßnahme
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.