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Schleswig-Holstein

Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Fischereiunternehmen und Fischereigenossenschaften in Schleswig-Holstein erhalten einen Zuschuss aus EMFAF-Mitteln für Investitionen in Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei.

Was gefördert wird

  • Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs
  • Diversifizierung mit fischereinahen Zusatztätigkeiten
  • Verarbeitung an Bord, Schutz der Fänge vor Säugetieren und Vögeln, bessere Fangqualität
  • Hygiene, Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen an Bord und im Hafen
  • selektive Fanggeräte und nachhaltige Fangtechniken
  • Energieeffizienz, Austausch oder Modernisierung von Motoren
  • Systeme für die Fischereikontrolle
  • Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Fahrzeuge, die in einem schleswig-holsteinischen Hafen registriert sind, in den beiden Kalenderjahren vor dem Antrag an mindestens 60 Tagen auf See gefischt haben und während der Zweckbindung zum vollen Zeitwert versichert sind.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Förderquoten und Bagatellgrenzen je Maßnahme
  • bis wann Anträge möglich sind

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.