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Schleswig-Holstein

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie planen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Sie bekommen die Förderung für

Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie das Lastmanagement, sowie

Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Rahmen eines besonderen Vorhabens mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses, sofern dieses Vorhaben einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leistet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten EUR 1.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW,

EUR 2.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW,

EUR 7.500 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW,

EUR 500,00 für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten,

jedoch höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 100 kW pro Ladepunkt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 30.000 je Ladepunkt.

Die Höhe des Zuschusses für öffentlich oder nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit besonderer Bedeutung für die Energiewende im Mobilitätssektor beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Je nach Vorhaben richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (beispielsweise Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler), sowie
  • Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen die geförderte Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein errichten.
  • Sie lassen die Installation sowie Inbetriebnahme der geförderten Ladeinfrastruktur durch einen qualifizierten Fachbetrieb vornehmen.
  • Sie kaufen die Ladeinfrastuktur.
  • Ihre geförderte Landeinfrastruktur muss zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss die technischen Mindestanforderungen nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen normalerweise 24/7 zugänglich sein.
  • Bei öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen müssen Sie eine Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren sicherstellen. Von der Förderung ausgeschlossen sind
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Leasing von Ladeinfrastruktur,
  • Ladevorrichtungen in Eigenbau oder Prototypen,
  • Reparatur oder Ersatzbeschaffungen für Ladevorrichtungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

Gl.Nr. 6605.26

Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein vom 06.09.2023 – V 247 –

Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wird folgende Richtlinie erlassen:

Elektromobilität wird in Schleswig-Holstein als wichtiges Instrument zu mehr Energieeffizienz und Emissionsreduzierung im Mobilitätssektor verstanden und im Gesamtzusammenhang der Energiewende betrachtet.

Im Zuge der aktuell gültigen Landesstrategie Elektromobilität verfolgt das Land das Ziel, fokussierte Impulse für die Nutzung elektromobiler Antriebe und deren Anwendung im Kontext der Mobilitäts- und Energiewende zu setzen.

1 Förderziel, Zuwendun …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.