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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO2-Emissionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzungen von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen.

Sie bekommen die Förderung für

nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen,

nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,

nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2 neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind,

nicht gebäudebezogene Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer- Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt,

Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden,

Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben und Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller ab.

Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses

bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,

bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien.

Der Zuschuss kann für kleine Unternehmen um 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um 10 Prozent sowie für Verbundvorhaben um weitere 15 Prozent erhöht werden, jedoch maximal bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für Investitionen beträgt die Höhe des Zuschusses

bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen,

bis zu 40 Prozent für mittlere Unternehmen,

bis zu 30 Prozent für große Unternehmen,

jedoch höchstens EUR 2 Millionen je Vorhaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mindestens EUR 100.000,

investiven Maßnahmen mindestens EUR 100.000 (als beihilfefreie Förderung: mindestens EUR 200.000),

Durchführbarkeitsstudien mindestens EUR 50.000

betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Wenn Ihr Projektvorschlag positiv bewertet wird, werden Sie aufgefordert, einen Antrag über das Serviceportal des Landes einzureichen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU , mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie
  • Einrichtungen für anwendungsnahe Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz oder Niederlassung in Schleswig-Holstein, beispielsweise Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Gesellschaften oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Ihre investiven Maßnahmen müssen zu einer Minderung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 30 Prozent führen oder zur Senkung oder Vermeidung von mindestens 30 Prozent des fossilen Energieverbrauchs beitragen.
  • Zugelassene Energieberaterinnen und -berater müssen in einer Ist/Soll-Analyse die Einsparpotenziale Ihres investiven Vorhabens berechnen und ein Energiesparkonzept erstellen. Dieses müssen Sie bei der Antragstellung vorlegen.
  • Investive Vorhaben müssen ohne Inanspruchnahme einer Förderung eine Amortisationszeit von insgesamt mehr als 3 Jahre haben.
  • Sie müssen die technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens nachweisen und zur Durchführung des Projekts geeignet sein.
  • Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einem schriftlichen Kooperationsvertrag zu vereinbaren.
  • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten des Vorhabens leisten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Neufassung der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3

Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein vom 19.3.2024 – 662 – V 243

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3-Richtlinie – vom 8. Juni 2023 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1599 wird neu gefasst. Die Neufassung tritt am 1.4.2024 in Kraft.

Präambel

Die Landesregierung Schleswig-Holstein bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021). Das Programm bildet den Rahme …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.