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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von digitalen Spielen

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ein innovatives digitales Spiel oder auch neue interaktive Inhalte entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung von digitalen Spielen oder interaktiven Inhalten.

Sie bekommen die Förderung für ein Vorhaben in jeweils einer der folgenden Entwicklungsstufen eines digitalen Spiels:Modul 1: Konzeptentwicklung,

Modul 2: Prototypentwicklung,

Modul 3: Produktion.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens

EUR 20.000 für eine Konzeptentwicklung (Modul 1),

EUR 100.000 für eine Prototypentwicklung (Modul 2) sowie

EUR 200.000 für die Produktion (Modul 3).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und digital über das Serviceportal des Landes an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Geschäftstätigkeit ist vorrangig auf die Entwicklung digitaler Spiele oder interaktiver Inhalte ausgerichtet.
  • Ihr Vorhaben muss ausschließlich 1 der 3 Module zugeordnet werden können. Sie können Folgemodule erst beantragen, wenn Sie das vorige abgeschlossen haben.
  • Ihr zu förderndes digitales Spiel muss
  • den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) beziehungsweise entsprechende Einstufungen anderer geltender Kontrollsysteme (beispielsweise IARC) für den deutschen Markt erwarten lassen,
  • eine gestalterische, kreative oder technologische Innovation sein,
  • die im „Kulturtest“ abgefragten Kriterien erfüllen,
  • einen Effekt auf die Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein erwarten lassen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von digitalen Spielen

Gl.Nr. 6602.20

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 14. Juni 2023 – VII 322

[geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 16. Februar 2024 – VII 322]

Präambel

Die Landesregierung Schleswig-Holstein bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021):

Das Programm bildet den Rahmen für die Förderung aus:dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),

der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und

Mitteln …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.