Schleswig-Holstein
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
LandSchleswig-HolsteinZuschuss
Wer in Schleswig-Holstein ein Wärme- oder Kältenetz auf Basis erneuerbarer Energien neu baut oder ausbaut, kann bei der IB.SH einen Investitionszuschuss beantragen.
Was gefördert wird
- Erzeugungsanlagen für Wärme aus erneuerbaren Quellen, etwa Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme oder industrielle Abwärme
- Fernwärme- und Kälteverteilnetze
- Wärme- und Kältespeicher in diesen Netzen
Häufige Fragen
Mindestens 10 Anschlüsse Dritter, höchstens 95° C Temperatur und Wärmeverluste von nicht mehr als 20 Prozent. Die Wärmequellen müssen zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder beidem stammen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- was als besonderes landespolitisches Interesse für die Aufstockung gilt
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.