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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Wer in Schleswig-Holstein ein Wärme- oder Kältenetz auf Basis erneuerbarer Energien neu baut oder ausbaut, kann bei der IB.SH einen Investitionszuschuss beantragen.

Was gefördert wird

  • Erzeugungsanlagen für Wärme aus erneuerbaren Quellen, etwa Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme oder industrielle Abwärme
  • Fernwärme- und Kälteverteilnetze
  • Wärme- und Kältespeicher in diesen Netzen
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Mindestens 10 Anschlüsse Dritter, höchstens 95° C Temperatur und Wärmeverluste von nicht mehr als 20 Prozent. Die Wärmequellen müssen zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder beidem stammen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • was als besonderes landespolitisches Interesse für die Aufstockung gilt

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.