← Alle Förderprogramme
Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung ( EFRE )

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) einzelbetriebliche Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Finanzierung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum.

Sie bekommen die Förderung für die

Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen) sowie

Erweiterung Ihrer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen).

Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/Anlagen und Gebäuden abzielen, mit denen gesetzliche Energieeffizienzstandards erfüllt und gegebenenfalls sogar übertroffen werden und/oder zur Einführung von umweltfreundlicheren Produktionsverfahren und Steigerung der Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen beitragen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Fördersatzes beträgt für

kleine Unternehmen höchstens 20 Prozent und

für mittlere Unternehmen höchstens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Ausrichtung Ihres Vorhabens ab und ist auf folgende Beträge je neu geschaffenem Vollzeitdauerarbeitsplatz (DAP) begrenzt:EUR 30.000 für Unternehmen ohne Bezug zu einem der Schwerpunktbereiche Innovation, Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende,

EUR 35.000 für Unternehmen mit Bezug zum Bereich Innovation,

EUR 40.000 für Unternehmen mit Bezug zu einem der Schwerpunktbereiche Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende, aber ohne Bezug zu Innovation,

EUR 45.000 für Unternehmen mit Bezug zum Schwerpunktbereich Innovation und darüber hinaus mit Bezug zu mindestens einem der Schwerpunktbereiche Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende.

Ihre förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens EUR 250.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder digital über das Service-Portal des Landes bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der GRW beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss den für das spezifische Ziel 1.3 im EFRE -Programm festgelegten Indikatoren entsprechen sowie nach der analogen Anwendung des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ( GRW ) förderfähig sein. Eine Übersichtskarte der Fördergebiete ist im Internet erhältlich.
  • Sie weisen den Umstieg auf umweltfreundlichere Produktionsverfahren nach, beispielweise verbrauchen Ihre neuen Maschinen oder Anlagen weniger Energie, Wasser oder Ähnliches als bisher eingesetzte Maschinen/Anlagen. Sie können auch den Einsatz umweltfreundlicher Werkstoffe, Rohstoffe und so weiter (beispielsweise Kühlmittel) als Nachweis heranziehen.
  • Bei der Errichtung von neuen Gebäuden muss deren Primärenergiebedarf (PEB) um mindestens 20 Prozent unter der Anforderung für Fast-Nullenergiegebäude liegen.
  • Ihr Vorhaben muss einen beihilfefreien Finanzierungsanteil von mindestens 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten haben.
  • Sie müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren.
  • Ihr Vorhaben muss innovativ sein. Hierzu muss es die Anforderungen der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holstein (RIS3.SH) erfüllen und
  • neu für Ihre Organisation beziehungsweise Ihr Unternehmen sein, und/oder
  • das 1. Mal innerhalb des Landes Schleswig-Holstein angewendet werden.
  • Bei Vorhaben der Errichtung oder Erweiterung müssen Sie mindestens 2 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeitdauerarbeitsplätze (DAP) schaffen, in Betriebsstätten mit mehr als 20 bestehenden Vollzeitdauerarbeitsplätzen mindestens 10 Prozent zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze.
  • Sie weisen nach, dass Sie die Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens besetzen. Von der Förderung ausgeschlossen sind
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU ,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter, Kosten des Erhaltungsaufwandes (Instandhaltung), Grundstücke, Eigenleistungen, Wohnraum (auch sogenannte Betriebsleiterwohnungen) sowie
  • Mietkauf, Leasing oder deren Sonderformen finanzierte Wirtschaftsgüter.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Gl.Nr. 6600.43

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 16. Dezember 2022 – VII 252

[geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 19. Oktober 2023 – VII 252

Präambel

Die Landesregierung Schleswig-Holstein bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021). Das Programm bildet den Rahmen für die Förderung aus: …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.