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Schleswig-Holstein

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung ( EFRE )

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

KMU in GRW-Fördergebieten Schleswig-Holsteins oder im Hamburg-Rand-Raum bekommen einen Zuschuss, wenn sie eine Betriebsstätte errichten oder erweitern und dabei Arbeitsplätze schaffen.

Was gefördert wird

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • vor allem neue Maschinen, Anlagen und Gebäude, die Energieeffizienzstandards erfüllen oder übertreffen
  • umweltfreundlichere Produktionsverfahren und mehr Ressourceneffizienz
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Mindestens 2 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Hat die Betriebsstätte schon mehr als 20 solcher Stellen, sind es mindestens 10 Prozent zusätzlich. Die Stellen müssen 5 Jahre nach Abschluss der Investition besetzt bleiben.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen zum Antrag gehören

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.