Schleswig-Holstein
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung ( EFRE )
LandSchleswig-HolsteinZuschuss
KMU in GRW-Fördergebieten Schleswig-Holsteins oder im Hamburg-Rand-Raum bekommen einen Zuschuss, wenn sie eine Betriebsstätte errichten oder erweitern und dabei Arbeitsplätze schaffen.
Was gefördert wird
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- vor allem neue Maschinen, Anlagen und Gebäude, die Energieeffizienzstandards erfüllen oder übertreffen
- umweltfreundlichere Produktionsverfahren und mehr Ressourceneffizienz
Häufige Fragen
Mindestens 2 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Hat die Betriebsstätte schon mehr als 20 solcher Stellen, sind es mindestens 10 Prozent zusätzlich. Die Stellen müssen 5 Jahre nach Abschluss der Investition besetzt bleiben.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Unterlagen zum Antrag gehören
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.