Förderung der Sediment-Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee
LandSchleswig-HolsteinZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Schleswig-Holstein
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- Kunst, Kultur & Sport
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sh.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für die Förderung von Sediment-Beseitigung im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Häfen und an betrieblich erforderlichen Anlegern oder in Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für die Förderung von Sediment-Beseitigung (unter anderem Ausbaggerung einschließlich Abtransport an eine genehmigte Verbringstelle, Eggung, Wasserinjektionsverfahren) im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Häfen und an betrieblich erforderlichen Anlegern oder in Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee.
Die Förderung dient dem Erhalt der Befahrbarkeit für gewerbliche Häfen und betrieblich erforderliche Anleger in Schleswig-Holstein am Wattenmeer der Nordseeküste inklusive der tidebetroffenen Zuflüsse und in der tidebetroffenen Unterelbe westlich der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den tidebetroffenen zufließenden Auen (Stör, Wilsterau, Krückau und Pinnau) von List auf Sylt / Kreis Nordfriesland bis Wedel / Kreis Pinneberg, die von Verschlickung und Versandung betroffen sind.
Die Förderung dient ebenfalls dem Erhalt der Befahrbarkeit für Sportboothäfen in Schleswig-Holstein am Wattenmeer der Nordseeküste inklusive der tidebetroffenen Zuflüsse und in der tidebetroffenen Unterelbe sowie den tidebetroffenen zufließenden Auen (Neufelder Fleth, Braake, Stör, Wilsterau, Krückau und Pinnau) von List auf Sylt / Kreis Nordfriesland bis Wedel / Kreis Pinneberg, die von Verschlickung und Versandung betroffen sind.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Verfahrensablauf**
Der Musterantrag ist beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) eingestellt (siehe weiterführende Links). Der LKN ist Bewilligungsstelle.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sediment-Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswigholsteinischen Bereich der Nordsee
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
vom: 27.06.2024
Az. VII 442
Gl.Nr. 6604.17
Amtsbl. Schl.-H. 2024 Nr. 34, S. 1228
Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27.02.2025 (Amtsbl. Schl.-H. Nummer 2025/102)
Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link) …
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- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/sedimentbeseitigung-sh-86735.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sh.desecondary · Fördergeber-Portal: IB.SH