Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee
LandSchleswig-HolsteinZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Schleswig-Holstein
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Instrument
- Zuschuss
- Antragsstatus
- Letzter belegter Stichtag 30.10.2024; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sh.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie als Gemeinde, Kreis, Amt, Kommunalunternehmen oder Zweckverband Schäden an Ihrer Infrastruktur – zum Beispiel Häfen, Strände oder Promenaden – reparieren, die durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde, Kreis, Amt, Kommunalunternehmen oder Zweckverband bei der Reparatur von Schäden an Ihrer Infrastruktur, die durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 beschädigt worden ist.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:Wiederaufbau touristischer Anlagen und Maßnahmen zur Wiederherstellung von Stränden, Strandwällen und Dünen an touristisch relevanten Strandabschnitten,
Wiederaufbau der Infrastruktur der kommunalen gewerblichen Häfen, öffentlich zugänglicher Bereiche der kommunalen Sportboothäfen und Wiederaufbau der sonstigen Schiffs- und Bootsanleger im kommunalen Eigentum (zum Beispiel Hafenbauten, elektrische Anlagen, Versandung) sowie Wiederherstellung der jeweiligen unmittelbaren Zufahrten (beeinträchtigt zum Beispiel durch Verschlickung, Versandung),
Wiederaufbau an kommunaler Infrastruktur (zum Beispiel Schäden an Gebäuden, Straßen, Gehwegen).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Schadenssumme muss im Einzelfall mindestens EUR 10.000 sowie je Antragstellerin und Antragsteller mindestens EUR 40.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Fristen**
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.10.2024 ein.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe vom 19. bis 21. Oktober 2023 an der Ostseeküste (Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee)
Gl.Nr. 6618.43
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 22.02.2024 – VII 338 –
Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport wird folgende Richtlinie erlassen:
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe vom 19. bis 21. Oktober 2023 (vergleiche im Einzelnen Ziffer 2).
Förderungen nach dieser Richtlinie werden auf G …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/soforthilfe-flutkatastrophe-ostsee.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sh.desecondary · Fördergeber-Portal: IB.SH