Kommunale Träger in Schleswig-Holstein erhielten einen Zuschuss, um Infrastruktur zu reparieren, die die Ostsee-Flut vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 beschädigt hat.
Was gefördert wird
Wiederaufbau touristischer Anlagen, Wiederherstellung von Stränden, Strandwällen und Dünen
kommunale gewerbliche Häfen, öffentliche Bereiche kommunaler Sportboothäfen und kommunale Anleger samt Zufahrten
sonstige kommunale Infrastruktur wie Gebäude, Straßen und Gehwege
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Häufige Fragen
Die Förderdatenbank nennt als Frist den 30.10.2024. Ob danach noch Anträge angenommen werden, steht dort nicht.
Beleg: Zusatzinfos
Ja. Im Einzelfall mindestens EUR 10.000, je Antragsteller insgesamt mindestens EUR 40.000.
Beleg: Volltext
Was die Quelle nicht sagt
welche Unterlagen der Antrag braucht
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.