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Schleswig-Holstein

Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen haben oder eine Forschungseinrichtung vertreten und ein Projekt im Technologiebereich planen, das das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein aufzeigt und den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft fördert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Aktivitäten im Technologiebereich, die das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein darstellen und damit der Information von Wirtschaft und Öffentlichkeit dienen sowie der gewerblichen Wirtschaft und der Wissenschaft Anknüpfungsmöglichkeiten für einen Technologietransfer bieten.

Die Förderung konzentriert sich auf die Spezialisierungsfelder maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende und grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft und digitale Wirtschaft.

Sie erhalten eine Förderung für

die Durchführung von oder Teilnahme an innovations-, technologie- oder technologietransferbezogenen Ausstellungen oder Ähnlichem,

die Durchführung von Veranstaltungen wie Kongresse, Tagungen, Workshops, Zukunftswerkstätten, Studierendentagungen,

öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Broschüren, Publikationen, Studien, Gutachten oder internetbasierte Veröffentlichungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent, für Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ideen- und Projektskizzen Ihres Vorhabens reichen Sie spätestens 10 Wochen, Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Sie sind antragsberechtigt als

  • Unternehmen (bevorzugt kleine oder mittlere Unternehmen),
  • Universität,
  • Fachhochschule,
  • Forschungseinrichtung,
  • Technologietransfereinrichtung,
  • Kompetenzzentrum,
  • Clustermanagement,
  • Fachverband,
  • wissenschaftliche Organisation oder
  • Organisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und Ähnliches, wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben oder Ihr Projekt einen Bezug zu Schleswig-Holstein hat.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • An der Durchführung Ihrer Maßnahme müssen besondere innovations-, technologie-, technologietransfer- und/oder landesentwicklungspolitische Interessen des Landes bestehen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
  • Ihre Maßnahme muss begründete Aussicht auf Erfolg haben und nach Ihrer Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage vertretbar sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig einzelbetrieblichen Interessen dienen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Darstellung Schleswig-Holsteins als Innovations-, Technologie- und technologietransferaktiver Standort (Technologiestandortdarstellung) (TSD-Richtlinie)

GI.Nr. 6602.9

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie – VII 306 –

vom 17. August 2015

[zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

vom 19. Oktober 2021 – VII 306 –]

Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wird folgende Richtlinie erlassen:

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der europäischen …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0651PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.