Schleswig-Holstein
Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse
LandSchleswig-HolsteinZuschuss
Erzeugerorganisationen, Fischverarbeiter, Händler und Verbände in Schleswig-Holstein bekommen einen Zuschuss für Verarbeitung, Vermarktung und Absatzförderung von Fisch und Aquakulturprodukten.
Was gefördert wird
- neu gegründete Erzeugerorganisationen im Jahr der Anerkennung und den 3 Folgejahren
- Produktions- und Vermarktungspläne anerkannter Erzeugerorganisationen
- Investitionen in die Verarbeitung, etwa für Hygiene und Qualität, neue Produkte oder neue Absatzwege
- gemeinsame Kommunikations- und Absatzkampagnen für heimische und regionale Fischprodukte
Häufige Fragen
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre, für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Fördersätze
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.