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Schleswig-Holstein

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Erzeugerorganisationen, Fischverarbeiter, Händler und Verbände in Schleswig-Holstein bekommen einen Zuschuss für Verarbeitung, Vermarktung und Absatzförderung von Fisch und Aquakulturprodukten.

Was gefördert wird

  • neu gegründete Erzeugerorganisationen im Jahr der Anerkennung und den 3 Folgejahren
  • Produktions- und Vermarktungspläne anerkannter Erzeugerorganisationen
  • Investitionen in die Verarbeitung, etwa für Hygiene und Qualität, neue Produkte oder neue Absatzwege
  • gemeinsame Kommunikations- und Absatzkampagnen für heimische und regionale Fischprodukte
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre, für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Fördersätze
  • bis wann Anträge möglich sind

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.