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Schleswig-Holstein

Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Instrument
Zuschuss
Branchen
Lebensmittel & Getränke, Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sh.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Unternehmen, das landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitet oder vermarktet, Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen, das landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitet und/oder vermarktet, bei Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies geschieht mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie erhalten die Förderung für

Maschinen, Einrichtungen und bauliche Anlagen oder die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von technischen Einrichtungen,

allgemeine Aufwendungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungskosten für Baugenehmigungen, Beratungsgebühren, Durchführbarkeitsstudien und Kosten der Vorplanung als Teil einer durchgeführten Investition.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für Zusammenschlüsse von Erzeugerinnen und Erzeugern maximal 30 Prozent,

für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung maximal 25 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 750.000 je Investitionsvorhaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 15.3. oder bis zum 30.9. eines Jahres beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • Zusammenschlüsse von Erzeugern, die als Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarmarktstrukturrecht anerkannt worden sind,
  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb von 3 Jahren durchführen.
  • Ihre Maßnahme müssen Sie in Schleswig-Holstein umsetzen.
  • Außerdem müssen Sie einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens sowie das Vorhandensein normaler Absatzmöglichkeiten erbringen.
  • Im Bereich Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie bei Aufwendungen für Ölmühlen können Sie die Förderung nur als Klein- oder Kleinstunternehmen erhalten.
  • Sie müssen die verbesserte Ressourcennutzung in geeigneter Weise darstellen. Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten, erhalten Sie keine Förderung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein (V&V)

Gl.Nr. 6620.50

Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

vom 27. Oktober 2021 – V 2010 –

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für Projekte, mit denen die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Markterfordernisse angepasst werden soll, indem eine stärkere Ausrichtung auf die Belebung regionaler Kreisläufe bzw. produktionsnaher Vermarktung angestrebt wird. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigke …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.