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Schleswig-Holstein

Förderung von Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen …

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Das Land fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Wissenstransfer und Schutzmaßnahmen für die aquatische Biodiversität in der Fischerei mit einem Zuschuss von bis zu 100 Prozent.

Was gefördert wird

  • Forschung, Entwicklung und Pilotvorhaben, vor allem zu nachhaltigen Fischereitechniken
  • Wissenstransfer und Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Fischerei
  • Untersuchungen zu Umweltwirkungen, etwa beifangarme Fanggeräte und Energieeffizienz
  • bessere Selbstorganisation des Sektors zur Verbreitung von Wissen
  • Aalbesatz
  • Kollektivvorhaben gegen Beifang und für nachhaltige Fanggeräte
  • passives Fischen von Meeresmüll und Bergung verlorener Fanggeräte
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Für erworbene und hergestellte Gegenstände gilt eine Bindungsfrist von 5 Jahren.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen zum Antrag gehören

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.