Schleswig-Holstein
Förderung von Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen …
LandSchleswig-HolsteinZuschuss
Das Land fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Wissenstransfer und Schutzmaßnahmen für die aquatische Biodiversität in der Fischerei mit einem Zuschuss von bis zu 100 Prozent.
Was gefördert wird
- Forschung, Entwicklung und Pilotvorhaben, vor allem zu nachhaltigen Fischereitechniken
- Wissenstransfer und Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Fischerei
- Untersuchungen zu Umweltwirkungen, etwa beifangarme Fanggeräte und Energieeffizienz
- bessere Selbstorganisation des Sektors zur Verbreitung von Wissen
- Aalbesatz
- Kollektivvorhaben gegen Beifang und für nachhaltige Fanggeräte
- passives Fischen von Meeresmüll und Bergung verlorener Fanggeräte
Häufige Fragen
Für erworbene und hergestellte Gegenstände gilt eine Bindungsfrist von 5 Jahren.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Unterlagen zum Antrag gehören
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.