Schleswig-Holstein
Wohnprojekte Gründungsfonds
LandSchleswig-HolsteinZuschuss
Initiativgruppen, die in Schleswig-Holstein eine Wohnungsgenossenschaft oder ähnliche Trägerschaft gründen, erhalten einen Zuschuss für Gutachten und Beratung in der Gründungsphase.
Was gefördert wird
- gutachterliche Tätigkeiten und Voruntersuchungen
- Konzepte zur Organisationsstruktur
- Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen der Gründung
Häufige Fragen
Es entsteht ein selbstverwaltetes genossenschaftliches Wohnprojekt mit mindestens 10 Wohnungen. Mindestens 30 Prozent der Wohnfläche sollen als geförderter sozialer Wohnraum entstehen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.