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Schleswig-Holstein

Wohnprojekte Gründungsfonds

LandSchleswig-HolsteinZuschuss

Initiativgruppen, die in Schleswig-Holstein eine Wohnungsgenossenschaft oder ähnliche Trägerschaft gründen, erhalten einen Zuschuss für Gutachten und Beratung in der Gründungsphase.

Was gefördert wird

  • gutachterliche Tätigkeiten und Voruntersuchungen
  • Konzepte zur Organisationsstruktur
  • Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen der Gründung
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Es entsteht ein selbstverwaltetes genossenschaftliches Wohnprojekt mit mindestens 10 Wohnungen. Mindestens 30 Prozent der Wohnfläche sollen als geförderter sozialer Wohnraum entstehen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.