Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT basis
LandThüringenBürgschaft
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- Thüringen
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- Bürgschaft
- Branchen
- branchenoffen
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- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie für Ihr Unternehmen, Ihre Existenzgründung oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe einen Kredit brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten, bevor Sie mit Ihrer Hausbank in Verhandlung treten. Volltext Die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) unterstützt Sie bei der Existenzgründung, als kleines oder mittleres Unternehmen oder als freiberuflich Tätige/Tätiger mit dem Sonderprogramm BBT basis, der „Bürgschaft ohne Bank“, beim Zugang zu einem Kredit. Im Unterschied zum normalen Bürgschaftsprogramm übernimmt die BBT die Erstprüfung und übergibt Ihnen die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln. Sie erhalten die Ausfallbürgschaft zur Finanzierung von Betriebserweiterungen und -verlagerungen, Modernisierungen, Rationalisierungen, Entwicklungskosten, Kosten der Markterschließung, Investitionen, Betriebsmittel, Franchise-Finanzierungen sowie Unternehmensnachfolgen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages und zwischen EUR 25.000 und maximal EUR 400.000. Die Bürgschaft hat eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren beziehungsweise 23 Jahren bei Baufinanzierungen. Öffentliche Programmkredite werden entsprechend ihrer Laufzeit bis maximal 20 Jahre verbürgt, Betriebsmittel bis maximal 8 Jahre. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH ein.
Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Bonifaciusstraße 19
99084 Erfurt
Tel: 0361 21350
Fax: 0361 2135100
info@bb-thueringen.de
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Weiterführende Links:
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – Bürgschaft ohne Bank BBT basis
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind Existenzgründende und kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmen oder Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen.
Sie müssen sachlich und persönlich kreditwürdig sein.
Die Bürgschaftsbank darf noch keine Bürgschaften oder Garantien im sonstigen Bürgschafts- und Garantiegeschäft für Sie übernommen haben.
Bürgschaften sind nicht möglich für
Ablösungen und Umschuldungen von Krediten,
Sanierungsvorhaben und
Unternehmen in Schwierigkeiten.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1) (Stand 1. Oktober 2023) Allgemeine Regelungen 1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft (1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit). (2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgsch …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/buergschaft-basis-th.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.aufbaubank.desecondary · Fördergeber-Portal: TAB Thüringer Aufbaubank