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Thüringen

Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)

LandThüringenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten. Volltext Die Thüringer Aufbaubank übernimmt für den Freistaat Thüringen Bürgschaften. Mit den Bürgschaften werden Kredite für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben besichert, die im besonderen Interesse des Landes liegen. Sie können eine Bürgschaft erhalten zur Besicherung von Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen zur Finanzierung von Investitionen sowie für Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Verbürgt werden maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu EUR 3 Millionen übernommen werden. Bei Mietkauf- und Leasingverträgen beträgt die Bürgschaftsquote normalerweise bis zu 60 Prozent. Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 Prozent des Kredits. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Förderart:

Bürgschaft

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Thüringen

Förderberechtigte:

Unternehmen, Existenzgründer/in

Fördergeber:

Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: +49 361 7447-0

Fax: +49 361 7447-410

info@aufbaubank.de

Thüringer Aufbaubank (TAB) (externer Link)

Weiterführende Links:

Bürgschaft

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.

Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen, durch das die Rückzahlung der Kredite erwartet werden kann.

Ihnen muss es an ausreichenden Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens fehlen.

Bürgschaften an Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht möglich.

Andere Bürgschaftsprogramme des Bundes und des Landes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften durch die Thüringer Aufbaubank zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (TAB-Bürgschaftsprogramm) (Neufassung vom 04.01.2024) A Voraussetzungen und Inhalt einer Bürgschaft 1 Allgemeines 1.1 Die Thüringer Aufbaubank übernimmt im Freistaat Thüringen nach Maßgabe dieser Richtlinie Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe für Vorhaben und Maßnahmen, die in Thüringen durchgeführt werden. In Ausnahmefällen können nach Maßgabe des auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums veröffentlichten „Merkblatt Anteilserwerb“ Bürgschaften auch für einen mehrheitlichen Anteilserwerb durch ein Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen an Unternehmen mit Sitz außerhalb des Freistaats Thürin …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.