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Thüringen

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT guw

LandThüringenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie als Existenzgründer und Existenzgründerin oder als kleines oder mittleres Unternehmen ein Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten. Volltext Die Bürgschaftsbank Thüringen verbürgt Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) zur Finanzierung von Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Kauf eines Unternehmens, Investitionen in das Anlagevermögen, Anschaffung oder Aufstockung eines Warenlagers, Betriebsmittel sowie immaterielle Investitionen wie den Erwerb von Lizenzen oder Patenten. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe Ihrer Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent Ihres Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 1,25 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Thüringer Aufbaubank an die Bürgschaftsbank Thüringen.

Förderart:

Bürgschaft

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Thüringen

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Unternehmen

Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH

Bonifaciusstraße 19

99084 Erfurt

Tel: 0361 21350

Fax: 0361 2135100

info@bb-thueringen.de

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH

Weiterführende Links:

Bürgschaft und Programmkredit BBT guw

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

Personen, die eine Existenz gründen,

bestehende kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ), die die Kriterien der EU für KMU erfüllen, und

Angehörige der Freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Der Standort Ihres Unternehmens oder der Investitionsort muss in Thüringen liegen.

Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller sachlich und persönlich kreditwürdig sein.

Sie dürfen den verbürgenden Kredit nicht zur Umschuldung, Ablösung von Krediten oder zur Sanierung Ihres Unternehmens verwenden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1) (Stand 1. Oktober 2023) Allgemeine Regelungen 1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft (1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit). (2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgsch …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.