Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT guw
LandThüringenBürgschaft
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- Land
- Fördergeber
- Thüringen
- Bundesland
- Thüringen
- Instrument
- Bürgschaft
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.aufbaubank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie als Existenzgründer und Existenzgründerin oder als kleines oder mittleres Unternehmen ein Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten. Volltext Die Bürgschaftsbank Thüringen verbürgt Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) zur Finanzierung von Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Kauf eines Unternehmens, Investitionen in das Anlagevermögen, Anschaffung oder Aufstockung eines Warenlagers, Betriebsmittel sowie immaterielle Investitionen wie den Erwerb von Lizenzen oder Patenten. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe Ihrer Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent Ihres Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 1,25 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Thüringer Aufbaubank an die Bürgschaftsbank Thüringen.
Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Bonifaciusstraße 19
99084 Erfurt
Tel: 0361 21350
Fax: 0361 2135100
info@bb-thueringen.de
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Weiterführende Links:
Bürgschaft und Programmkredit BBT guw
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
Personen, die eine Existenz gründen,
bestehende kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ), die die Kriterien der EU für KMU erfüllen, und
Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Standort Ihres Unternehmens oder der Investitionsort muss in Thüringen liegen.
Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller sachlich und persönlich kreditwürdig sein.
Sie dürfen den verbürgenden Kredit nicht zur Umschuldung, Ablösung von Krediten oder zur Sanierung Ihres Unternehmens verwenden.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken1) (Stand 1. Oktober 2023) Allgemeine Regelungen 1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft (1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit). (2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgsch …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/buergschaften-guw-th.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.aufbaubank.desecondary · Fördergeber-Portal: TAB Thüringer Aufbaubank