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Thüringen

Richtlinie Außenwirtschaftsförderung

LandThüringenZuschuss

Thüringer Unternehmen, die Absatzmärkte im Ausland erschließen wollen, bekommen einen Zuschuss für Messeauftritte und für die Anbahnung von Geschäftskontakten.

Was gefördert wird

  • Teilnahme an Messen im In- und Ausland
  • Beteiligung an Gemeinschaftsständen aus dem Messeprogramm des Wirtschaftsministeriums
  • Kontaktanbahnung und -vermittlung zu Geschäftspartnern oder Kunden im Ausland
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Nur solche, die in der AUMA-Messedatenbank als „international" oder „international wandernd" geführt sind. Für Handwerk und Kunsthandwerk gelten erweiterte Regeln.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann die Richtlinie gilt

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.