Thüringen
Richtlinie Außenwirtschaftsförderung
LandThüringenZuschuss
Thüringer Unternehmen, die Absatzmärkte im Ausland erschließen wollen, bekommen einen Zuschuss für Messeauftritte und für die Anbahnung von Geschäftskontakten.
Was gefördert wird
- Teilnahme an Messen im In- und Ausland
- Beteiligung an Gemeinschaftsständen aus dem Messeprogramm des Wirtschaftsministeriums
- Kontaktanbahnung und -vermittlung zu Geschäftspartnern oder Kunden im Ausland
Häufige Fragen
Nur solche, die in der AUMA-Messedatenbank als „international" oder „international wandernd" geführt sind. Für Handwerk und Kunsthandwerk gelten erweiterte Regeln.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann die Richtlinie gilt
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.