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Thüringen

Förderrichtlinie Ernteversicherungen

LandThüringenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine Versicherung gegen extreme Wetterereignisse abschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Ihren Ausgaben jährlicher Versicherungsprämien für schadens- oder indexbasierte Ernteversicherungen gegen Ertragsverluste durch folgende Risiken:Sturm,

Starkfrost,

Starkregen,

Überschwemmungen,

Trockenheit/Dürre,

Hagel.

Die Absicherung für einzelne Kulturen oder mehrere Kulturen beim Anbau von Obst, Wein, Gemüse, Hopfen oder Heil-, Duft- und/oder Gewürzpflanzen gegen diese Risiken kann einzeln oder kombiniert im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen erfolgen. Das Risiko „Hagel“ ist nur im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen förderfähig.

Sie bekommen die Förderung für den Neuabschluss eines Mehrgefahrenversicherungsvertrags oder die Umwandlung beziehungsweise Fortführung bereits bestehender mehrjähriger Versicherungsverträge.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Versicherungsprämie.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und fristgerecht beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) ein.

Der jährliche Antragszeitraum nebst Stichtag (Ausschlussfrist), bis zu dem die Anträge gestellt werden können, wird vorab durch die Antrags- und Bewilligungsbehörde bekanntgegeben.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und/oder Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen umfasst.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die versicherten Flächen müssen im Freistaat Thüringen liegen.
  • Ihre Selbstbeteiligung muss mindestens 20 Prozentpunkte der Schadenquote betrage.
  • Die Maximalentschädigung liegbt bei höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme.
  • Bitte beachten Sie: Im Falle der indexbasierten Versicherung des Risikos Trockenheit/Dürre tritt die zulässige Maximalentschädigung von 80 Prozent der Versicherungssumme an die Stelle der genannten Mindest-Selbstbeteiligung.
  • Die versicherte Mindestfläche beträgt 1 Hektar. Für Rebflächen beträgt die Mindestfläche 0,3 Hektar.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Risikoabsicherung durch Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken (FR Ernteversicherungen)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 30.05.2023, 7107/93-12-54230/2023

[…]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Auf Grund des globalen Klimawandels haben Häufigkeit und Ausmaß extremer Wetterereignisse und das Schadrisiko für Kulturen der Landwirtschaft und insbesondere des Sonderkulturanbaus in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Das Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie besteht darin, die Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Unternehmen durch den Abschluss von Ernteversicherungen gegen ausgewählte Risiken zu reduzieren und die eigenverantwortliche betriebsindividuelle Risikovorsorg …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.