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Thüringen

Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie

LandThüringenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Bildung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Projekte zur Fachkräftesicherung sowie zur betrieblichen und individuellen Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung für

Projekte zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbstständigen,

die individuelle Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungsscheck) sowie

Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung wie Projekte und Netzwerke, die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung und/oder zur Fachkräftesicherungbeitragen, sowie Projekte zur Fachkräftegewinnung im Ausland.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

bei Projekten zur beruflichen Anpassungsqualifizierung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

beim Weiterbildungsscheck bis zu EUR 1.000 sowie

bei Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie bitte Ihren Antrag

für einen Weiterbildungsscheck vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme und

für alle anderen Vorhaben 6 Wochen vor Projektbeginn

über das Online-Portal und auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Für Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung schaltet das Thüringer Landesverwaltungsamt unter bestimmten Bedingungen ein Konzeptauswahlverfahren vor.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt für

  • die Anpassungsqualifizierung und Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen (ausgenommen Soloselbstständige);
  • den Weiterbildungsscheck sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen beschäftigt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter EUR 55.000 (bei gemeinsam Veranlagten unter EUR 110.000) liegt. Als Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts erhalten Sie keine Förderung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie können den Weiterbildungsscheck einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Dabei muss die Maßnahme von einem geeigneten Weiterbildungsträger angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen.
  • Ihr Qualifizierungsprojekt für Lehrkräfte und Erzieherinnen oder Erzieher muss über die bestehenden Fortbildungsverpflichtungen und -möglichkeiten des Landes hinausgehen.
  • Gegen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein oder eröffnet werden. Sie dürfen nicht im Schuldnerverzeichnis gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) eingetragen sein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Fachkräftesicherung

Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie

[Vom 20. Juni 2022]

Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Projekte, die zur Fachkräftesicherung beitragen, sowie für Projekte der betrieblichen und individuellen Weiterbildung.

1.2 Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.