Förderrichtlinie Altlasten
LandThüringenZuschuss
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- Thüringen
- Bundesland
- Thüringen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.aufbaubank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie Maßnahmen zur Sanierung von Orten, auf denen sich Altlasten befinden, planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Untersuchung von altlastenverdächtigen Flächen sowie der Sanierung der Altlasten und anderer stofflich schädlicher Veränderungen des Bodens.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung,
Sanierungsuntersuchung und -planung,
Sanierung, einschließlich sanierungsbedingter Abriss, und innovative Verfahren zur Schadstoffminderung sowie
Überwachung und Eigenkontrolle.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme und Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 7.500.
Reichen Sie Ihren Antrag über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank ein.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände,
- sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des privaten Rechts und
- natürliche Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen.
- Sie müssen die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens gewährleisten und darüber hinaus die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
- Wenn Sie ein Sanierungsvorhaben planen, legen Sie der zuständigen Behörde zuvor ein Sanierungskonzept vor. Sie lassen außerdem ein Gutachten zur Wertsteigerung des Grundstücks erstellen.
- Keine Förderung erhalten Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten sowie als Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Festlegung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung im Freistaat Thüringen – Förderrichtlinie Altlasten
[Vom 22. Dezember 2022]
1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie unter Beachtung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), der hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften und des Haushaltsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, sowie der §§ 48, 49 und 49a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Untersuchung von altlastenverdächtigen Flächen und zur Sanierung von Altlasten gemäß § 2 Abs. 5 und 6 des BundesBodenschutzgesetzes (BBodSchG), im Folgenden altlastenverdächtige Flächen und Altlasten genann …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/foerderrichtlinie-altlasten.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.aufbaubank.desecondary · Fördergeber-Portal: TAB Thüringer Aufbaubank