Thüringen
Investive Förderung von Familieneinrichtungen
LandThüringenZuschuss
Freie gemeinnützige und kommunale Träger in Thüringen bekommen einen Zuschuss für Bau, Sanierung und Ausstattung von Familieneinrichtungen wie Beratungsstellen, Familienzentren oder Familienferienstätten.
Was gefördert wird
- Neu- und Erweiterungsbauten, Aus- und Umbauten
- Sanierung und Modernisierung
- technische Ausstattung und Inventar
- für Familienferienstätten, Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen, Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser
So läuft es ab
- 1Vorhaben vor Planungsbeginn bis zum 30.9. beim Ministerium für Familienförderung anmelden.
- 2Aufforderung zur Antragstellung abwarten.
- 3Antrag schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen, spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn.
Häufige Fragen
In der Regel ja. Alternativ genügt ein Erbbaurecht.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Förderquote und Höchstbeträge
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.