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Thüringen

Investive Förderung von Familieneinrichtungen

LandThüringenZuschuss

Freie gemeinnützige und kommunale Träger in Thüringen bekommen einen Zuschuss für Bau, Sanierung und Ausstattung von Familieneinrichtungen wie Beratungsstellen, Familienzentren oder Familienferienstätten.

Was gefördert wird

  • Neu- und Erweiterungsbauten, Aus- und Umbauten
  • Sanierung und Modernisierung
  • technische Ausstattung und Inventar
  • für Familienferienstätten, Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen, Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser
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So läuft es ab

  1. 1Vorhaben vor Planungsbeginn bis zum 30.9. beim Ministerium für Familienförderung anmelden.
  2. 2Aufforderung zur Antragstellung abwarten.
  3. 3Antrag schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen, spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn.
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Häufige Fragen

In der Regel ja. Alternativ genügt ein Erbbaurecht.

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Was die Quelle nicht sagt

  • Förderquote und Höchstbeträge

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.