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Thüringen

Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung

LandThüringenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als junges Unternehmen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten oder Betreiber eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Thüringen unterstützt junge technologieorientierte, wissensbasierte oder kreativwirtschaftliche Unternehmen in Form einer Kaltmietfreistellung für bei einem Technologie- und Gründerzentrum (TGZ)/Applikationszentrum (APZ) angemietete Räume.

Gefördert werden die auf die Kaltmiete bezogenen tatsächlich im TGZ/APZ gewährten Mietfreistellungen für die genannten jungen Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Als Träger oder Betreibergesellschaft eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums können Sie einen Zuschuss von bis zu EUR 200.000 pro Jahr erhalten, wobei ein begünstigtes Unternehmen als Mieter mit maximal EUR 10.000 pro Jahr gefördert werden kann.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen über das Online-Portal bei der Thüringer Aufbaubank ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren oder Applikationszentren. Letztempfänger der Kaltmietfreistellung sind die genannten jungen Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen Ihr Projekt in Thüringen durch.
  • Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Die Freistellung einer Kaltmiete muss einem technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen gewährt werden.
  • Das mietende Unternehmen darf nicht älter sein als 5 Jahre.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderprogramm des Freistaats Thüringen zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI) – Richtlinie FTI-Thüringen TRANSFER

[Vom 13. März 2024]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck des Förderprogramms

1.1.1 Programmziel

Ziel des Förderprogramms FTI Thüringen ist es, die Innovationen in der Wirtschaft – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen – zu steigern und den Transfer von Forschungsergebnissen in wirtschaftlich verwertbare Entwicklungen zu forcieren. Private FuE-Aufwendungen am BIP in Thüringen sollen gesteigert werden. Unter anderem durch die Stärkung der in der RIS Thüringen (Regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen, hrsg. vom Thüringer Ministerium für Wirtschaf …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.