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Thüringen

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten

LandThüringenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Ausbildungswillige aus Ländern außerhalb der EU für Ihr Unternehmen gewinnen wollen, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Anwerbung von Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) für den hiesigen Arbeitsmarkt.

Sie erhalten die Förderung für die

Anwerbung von Personen aus Drittstaaten, die eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen beginnen und zu diesem Zeitpunkt über B2-Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen und

Anwerbung von ausbildungswilligen Personen aus Drittstaaten sowie deren Sprachausbildung bis zum Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Deutsch.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für die

Anwerbung von Personen mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 EUR 1.000 je Person und

Anwerbung von Personen und deren Sprachausbildung zum B2-Niveau EUR 4.000 je Person.

Richten Sie bitte Ihren Förderantrag formgebunden vor Beginn der Maßnahme an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für die Anwerbung müssen Sie einen Dienstleister beauftragen, der von einer Thüringer Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) anerkannt ist, soweit diese die Leistung nicht selbst erbringt.
  • Die Anwerbung und Sprachausbildung muss im Ausland erfolgen.
  • Sie müssen die Personen in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Beruf in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.
  • Sie müssen die Personen in Thüringen ausbilden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Thüringer Unternehmen bei der Gewinnung von Auszubildenden für eine qualifizierte, berufliche Ausbildung

[Vom 23. Mai 2022]

[…]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Für die künftige Entwicklung der Wirtschaft des Freistaates Thüringen hat sich die Verfügbarkeit von Fachkräften als zunehmend wichtig werdender Schlüsselfaktor herausgestellt. Einschlägige Studien belegen, dass der künftige Fachkräftebedarf nicht durch die Schulabgänger der kommenden Jahre gedeckt werden kann. Auch die Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitslosen bietet mit Blick auf die bereits sehr niedrige Arbeitslosenquote kein ausreichendes Potential. Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit werden die Thüringer Unternehmen auf den Zuzug von Erwerbspers …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.