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Volltext Der Freistaat Thüringen gewährt Ihnen ein Mikrodarlehen zur Finanzierung Ihrer betriebsbedingten Ausgaben im Rahmen eines Gründungsvorhaben, einer Unternehmensbeteiligung oder -nachfolge. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 5.000 EUR und 35.000 EUR je Vorhaben. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 7 Jahre betragen, davon bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Falls Ihnen bereits ein Mikrodarlehen gewährt wurde, können Sie ein weiteres nur dann erhalten, wenn die Tilgungsphase des vorangegangenen Darlehens begonnen hat und die Rückzahlung ein Jahr lang vertragsgemäß erfolgt ist beziehungsweise das Darlehen vollständig zurückgeführt wurde. Das Folgedarlehen kann in diesem Fall bis zu 45.000 EUR betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein. 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November 2022] 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Der Freistaat Thüringen verfolgt im Rahmen seiner Mittelstandspolitik die Förderung des Unternehmergeistes durch die Unterstützung bei Existenzgründungen und jungen Unternehmen inklusive Freiberuflerinnen und Freiberuflern. Durch diese Unterstützung sollen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Thüringen gefördert werden. 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