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Thüringen

Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie

LandThüringenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Thüringen fördert Ihr Gründungsvorhaben und Ihre Unternehmensnachfolge als kleines oder mittleres gewerbliches, sozialwirtschaftliches und freiberufliches Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung für

Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbstständige Unternehmensberaterinnen und -berater,

Existenzgründungspässe,

Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnne und Gründer einschließlich innovativer Kleinstunternehmen sowie innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen sowie

Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für Intensivberatungen 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Dieser entspricht EUR 865,00 pro Tagwerk für die Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung. Es werden maximal 20 Tagwerke zu 8 Stunden pro Beratungsfall gefördert,

bei Existenzgründungspässen 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes, jedoch maximal EUR 1.580 bei Existenzgründungen und maximal EUR 2.210 bei Unternehmensnachfolgen,

für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für normalerweise 48 Monate,

im Rahmen der Gründungsprämie je nach Qualifikation der Antragstellenden entsprechend der Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) EUR 2.500 bis EUR 3.500 pro Monat für 6 bis maximal 12 Monate.

Richten Sie Ihren Antrag für Intensivberatungen und Existenzgründungspässen bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das TAB-Online-Portal an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Reichen Sie Ihren Antrag für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens zu bestimmten Stichtagen bei der TAB ein. Darüber hinaus können Sie auch Gründungsprämien nur zu bestimmten Stichtagen einreichen. Die Stichtage werden auf der Homepage der TAB veröffentlicht.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind für

  • Intensivberatungen und Existenzgründungspässe: natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind;
  • die Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten: juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen;
  • Gründungsprämien: natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben, die noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen Ihre Intensivberatung von einer selbstständigen Unternehmensberaterin, einem selbstständigen Unternehmenberater oder einem Beratungsunternehmen durchführen lassen.
  • Für die Förderung im Rahmen eines Existenzgründungspasses müssen Sie ein Unternehmen gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Die Grundlage dazu muss eine Geschäftsidee oder Nachfolgeregelung sein. Eine fachkundige Stelle erstellt einen individuellen Betreuungsplan für Sie.
  • Sie können eine Gründungsprämie erhalten, wenn Sie ein innovationsbasiertes Gründungsvorhaben planen. Sie dürfen dann normalerweise keine andere selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie)

Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)

[Vom 1. Juni 2022]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Der Freistaat Thüringen verfolgt im Rahmen seiner Mittelstandspolitik die Förderung des Unternehmergeistes durch die Unterstützung bei Existenzgründungen von kleinen und mittleren gewerblichen und sozialwirtschaftlichen Unternehmen und freiberuflichen Unternehmen. Durch die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und innovativen Kle …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.