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Thüringen

InnoInvest

LandThüringenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler innovativ in Wirtschaftsgüter und damit verbundene Dienstleistungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre innovativen Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Anschaffung der Wirtschaftsgüter stehen.

Sie erhalten die Förderung für

neue Produktionsverfahren, die zu wettbewerbsfähigen und zukunftsrelevanten neuen Produkten oder Dienstleistungen führen,

Prozessinnovationen, die etablierte Produkte optimieren oder kostengünstiger beziehungsweise ressourcenschonender herstellen,

neue Geschäftsmodelle oder organisatorische Prozesse oder Strukturen, mit der die Leistungsfähigkeit oder Produktivität des Unternehmens erhöht werden.

Sie erhalten auch eine Förderung für Maßnahmen zur Digitalisierung Ihres Unternehmens oder der dortigen Betriebsprozesse, die als Innovation auf Unternehmensebene dienen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

EUR 10.000 bei förderfähigen Ausgaben von EUR 30.000,00 bis EUR 50.000,00,

EUR 20.000 bei förderfähigen Ausgaben von EUR 50.000,01 bis EUR 100.000,00,

EUR 30.000 bei förderfähigen Ausgaben von EUR 100.000,01 bis EUR 150.000,00,

EUR 40.000 bei förderfähigen Ausgaben von EUR 150.000,01 bis EUR 200.000,00,

EUR 50.000 bei förderfähigen Ausgaben von EUR 200.000,01 bis EUR 250.000,00.

Grundlage für die Einordnung sind die Vergleichsangebote, die Sie bei Antragstellung vorlegen müssen.

Ihre Investitionssumme muss zwischen EUR 30.000 und EUR 250.000 betragen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das EFRE-Portal 21–27 bei der Thüringer Aufbaubank (TAB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft und der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Investition in Thüringen vornehmen.
  • Ihre Investition kann aus einem Einzelprojekt oder Teilprojekten bestehen. Ihre Teilprojekte müssen klar zu unterscheiden und getrennt voneinander durchführbar sein.
  • Als junges Unternehmen im 1. Gründungsjahr müssen Sie den Innovationscharakter in den Vordergrund stellen.
  • Ihre Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben kurzfristig beginnen und innerhalb von 24 Monaten abschließen können.
  • Für Wirtschaftsgüter und die erforderlichen baulichen Investitionen beziehungsweise Dienstleistungen, die zur Inbetriebnahme dieses Wirtschaftsgutes erforderlich sind, müssen Sie mindestens 3 Vergleichsangebote vorlegen
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre. Die Wirtschaftsgüter müssen in dieser Zeit in Ihrer Thüringer Betriebsstätte verbleiben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie zum Förderprogramm InnoInvest

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gewährt die Thüringer Aufbaubank (TAB) kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörigen wirtschaftsnaher und kreativwirtschaftlicher Freier Berufe Zuwendungen in Form von Zuschüssen auf der Grundlage der folgenden Regelungen in der jeweils geltenden Fassung:Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 ThürLHO,

Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz),

Thüringer Haushaltsgesetz,

Programm des Freistaates Thürin …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.