Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)
LandThüringenZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Thüringen
- Bundesland
- Thüringen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- Lebensmittel & Getränke, Land- & Forstwirtschaft
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.aufbaubank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie Investitionen planen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Absatzmöglichkeiten in der Landwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) bei Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Teil A) sowie landwirtschaftlichen Ökoerzeugnissen (Teil B).
Die Förderung erhalten Sie für Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art und Größe Ihres Unternehmens
20 Prozent bis 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
25 Prozent bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen maximal EUR 3 Millionen je Vorhaben betragen.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000.
Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Zuvor sollten Sie ein Informationsgespräch in der TAB führen, um die generelle Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens abzuklären.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind
- Erzeugerzusammenschlüsse in Form von anerkannten Erzeugerorganisationen sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen,
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung dieser Erzeugnisse bezieht, sowie
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen einschließlich operationeller Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Erzeugerzusammenschlüsse müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU erfüllen. Bei Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse muss es sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU oder mittelgroße Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten oder einen Jahresumsatz von maximal EUR 200 Millionen handeln.
- Sie müssen ein Investitionskonzept vorlegen. Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen.
- Als Erzeugerzusammenschluss müssen Sie mindestens über eine Dauer von 5 Jahren nach Marktstrukturrecht anerkannt sein beziehungsweise den Erzeugerzusammenschluss für Qualitätsprodukte aufrechterhalten.
- Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gilt: Sie erhalten als Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung nur dann einen Zuschuss, wenn Sie mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.
- Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse müssen Sie die Einführung oder Beibehaltung der Regeln für die Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Erzeugnisse in Ihrem gesamten Unternehmen oder in kompletten Produktionsstrecken nachweisen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren durchführen. Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten nach den Leitlinien der EU ,
- Zuwendungsempfänger, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben sowie
- Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)
[Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) vom 2. November 2015
geändert durch Bekanntmachung vom 29. Januar 2024]
Allgemeine Rechtsgrundlagen
Die Gewährung von Zuwendungen nach dieser Förderrichtlinie erfolgt auf der Basisfolgender Rechtsgrundlagen:VO (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr.1307/2013 …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/investition-landwirtschaftliche-erzeugnisse-ivv.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.aufbaubank.desecondary · Fördergeber-Portal: TAB Thüringer Aufbaubank