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Thüringen

Investive Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

LandThüringenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Baumaßnahmen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder die Ausstattung von Geschäftsstellen der Träger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung investiver Vorhaben in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Sie erhalten die Förderung für

Neu- oder Erweiterungsbauten, Ersatzneubauten, Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung der überregionalen Einrichtungen für die Jugendarbeit sowie deren Ausstattung mit Technik und Inventar und

die Ausstattung von Geschäftsstellen der Träger, die eine Strukturförderung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe durch das zuständige Ministerium erhalten, mit Technik und Inventar.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei Baumaßnahmen EUR 25.000 und bei Ausstattungsmaßnahmen EUR 10.000 übersteigen. Bei der Ausstattung von Geschäftsstellen müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben EUR 7.500 übersteigen.

Legen Sie Voranmeldungen für das folgende Haushaltsjahr bitte bis zum 30.9. des laufenden Jahres dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor. Ihren Antrag richten Sie nach Aufforderung an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Sie als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Als privater gewerblicher Träger werden Sie nicht gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und dauerhaft zweckentsprechende Verwendung und Unterhaltung der Einrichtung bieten.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Sie müssen die fachlichen Vorschriften für Planung, Vergabe, Bau, Ausstattung und Betrieb beachten.
  • Neu- oder Erweiterungsbauten sowie Ersatzneubauten müssen barrierefrei sein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Neufassung der Richtlinie zur investiven Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Vom 17. September 2023

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, des Landeshaushaltsgesetzes, der §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie nach Maßgabe der §§ 45, 47 und 50 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Zuwendungen für investive Vorhaben in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

1.2 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; über die Landesförderung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und des fachlich begründeten Bedarfs ents …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.