Investive Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
LandThüringenZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Thüringen
- Bundesland
- Thüringen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.aufbaubank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie Baumaßnahmen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder die Ausstattung von Geschäftsstellen der Träger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung investiver Vorhaben in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Sie erhalten die Förderung für
Neu- oder Erweiterungsbauten, Ersatzneubauten, Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung der überregionalen Einrichtungen für die Jugendarbeit sowie deren Ausstattung mit Technik und Inventar und
die Ausstattung von Geschäftsstellen der Träger, die eine Strukturförderung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe durch das zuständige Ministerium erhalten, mit Technik und Inventar.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei Baumaßnahmen EUR 25.000 und bei Ausstattungsmaßnahmen EUR 10.000 übersteigen. Bei der Ausstattung von Geschäftsstellen müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben EUR 7.500 übersteigen.
Legen Sie Voranmeldungen für das folgende Haushaltsjahr bitte bis zum 30.9. des laufenden Jahres dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor. Ihren Antrag richten Sie nach Aufforderung an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind Sie als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Als privater gewerblicher Träger werden Sie nicht gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und dauerhaft zweckentsprechende Verwendung und Unterhaltung der Einrichtung bieten.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
- Sie müssen die fachlichen Vorschriften für Planung, Vergabe, Bau, Ausstattung und Betrieb beachten.
- Neu- oder Erweiterungsbauten sowie Ersatzneubauten müssen barrierefrei sein.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Neufassung der Richtlinie zur investiven Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Vom 17. September 2023
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, des Landeshaushaltsgesetzes, der §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie nach Maßgabe der §§ 45, 47 und 50 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Zuwendungen für investive Vorhaben in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
1.2 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; über die Landesförderung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und des fachlich begründeten Bedarfs ents …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/investive-foerderung-jugendarbeit-jugendverband.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.aufbaubank.desecondary · Fördergeber-Portal: TAB Thüringer Aufbaubank