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Thüringen

Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

LandThüringenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Thüringen
Bundesland
Thüringen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Lebensmittel & Getränke
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.aufbaubank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Unternehmen der Land-, Forst oder Ernährungswirtschaft mit anderen zusammenarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr gemeinsames Projekt einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Wirtschaftsbeteiligten der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.

Sie erhalten eine Förderung für folgende Teilmaßnahmen:Tätigkeit von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“,

Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer,

Zusammenarbeit, um kurze Versorgungsketten und lokale Märkte zu schaffen und zu entwickeln,

gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren,

Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bereitstellung von Biomasse,

Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.

In der Teilmaßnahme A (Tätigkeit von operationellen Gruppen der EIP) reichen Sie Ihre Projektbeschreibungen bis zum 30.11. eines Jahres beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ein, das den innovativen Charakter Ihres Vorhabens prüft.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen beziehungsweise Kooperationen mit mindestens 2 Wirtschafts- und/oder Wissenschaftspartnern, in denen mindestens ein aktiver Landwirtschaftsbetrieb, eine Waldbesitzerin und ein Waldbesitzer oder forstlicher Zusammenschluss oder deren berufsständische Vertretung mit direktem Bezug zur praktischen Landwirtschaft oder eine Beratungsorganisation mitwirkt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss
  • der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen und
  • in Thüringen durchgeführt werden.
  • Sie müssen Ihre Zusammenarbeit in einer förmlichen Kooperationsvereinbarung regeln.
  • Für die einzelnen Teilbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

[Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

vom 13. Dezember 2017

zuletzt geändert am 18. Dezember 2023]

Rechtsgrundlagen, Zuwendungszweck

Der Freistaat Thüringen gewährt aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaats Thüringen auf der Grundlage:

der VO (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fon …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.